Die Sindica hat alle Verwaltungen Kataloniens gebeten, sich ohne Einschränkungen oder ohne vorherige Terminvereinbarung um die Benutzer der Melde- und Registrierungsstellen zu kümmern. In diesem Sinne fordert er, dass der elektronische Weg nicht der einzige Weg ist, um einen vorherigen Termin für den Zugang zu den Sozialämtern zu erhalten, und dass andere alternative Wege (persönlich, telefonisch usw.) ermöglicht werden.
Die Sindica ist der Ansicht, dass ein vorheriger Termin eine bevorzugte Art der Betreuung von Menschen sein kann, aber keine absolute Voraussetzung ist. Darüber hinaus schlägt sie die Ermöglichung von Begleit- und Unterstützungsmechanismen für Menschen vor, die freiwillig den elektronischen Weg nutzen, aber Schwierigkeiten mit den Technologien haben.
Die fortschreitende Digitalisierung der Prozesse und Handlungen der katalanischen Verwaltungen ist seit Ausbruch der Pandemie weit verbreitet. In diesem Kontext der Beschränkungen wurde die vorherige Verabredung zu einem Mechanismus, um die persönliche Aufmerksamkeit zu modulieren.
Derzeit ist es nicht mehr erforderlich, die Anwesenheitsbeschränkungen fortzusetzen, und deshalb ist es notwendig, die Anwendung dieses Mechanismus zu überdenken, um die vorherige elektronische Terminvereinbarung zu verhindern, obwohl die vorherige Terminvereinbarung eine bevorzugte Art der Betreuung von Personen sein kann ist eine unentschuldbare Anforderung, die das Recht der Menschen auf Zugang zu den Sozialhilfestellen oder dem Register bei Bedarf beeinträchtigt.
Der Syndikus erinnert daran, dass gemäß dem Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen natürliche Personen im Allgemeinen nicht verpflichtet sind, sich mit den Verwaltungen über elektronische Medien in Verbindung zu setzen Daher muss die Verwaltung für diese Gruppe zumindest eine persönliche Betreuung gewährleisten. Darüber hinaus gibt es innerhalb dieser Gruppe aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Situation gefährdete Personen und ältere Menschen, deren Rechte die Verwaltungen besonders zu beachten haben. Andernfalls können sie ernsthaft geschädigt werden, weil ihr Zugang zu Diensten und Leistungen behindert wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Beschluss der Akte AO-00164/2022 bezüglich der Vorbestellung als
Anforderung, die von den katalanischen Behörden beachtet werden muss.