Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Open Administration Consortium of Catalonia (AOC Consortium) hat sich verpflichtet, seine Website barrierefrei zu gestalten.
in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für
Mobile Geräte des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Unternehmenswebsite des AOC-Konsortiums:

http://aoc.cat/

Compliance-Situation

Diese Website entspricht aufgrund der Ausnahmen und der Bestimmungen teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September.
Mangelnde Übereinstimmung in den nachstehend aufgeführten Aspekten.

Inhalt nicht zugänglich

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September:
    • Bei einigen Webseiten im HTML-Inhalt können mehrere Bearbeitungsfehler auftreten.
    • Es gibt multimediale Inhalte, für die es noch keine textliche Alternative gibt.
    • Es gibt pdf-Dokumente, die noch nicht zugänglich sind.
  • Unverhältnismäßige Gebühr: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Gesetze: Es können Bürodateien im PDF-Format oder
    andere Formate, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und die Anforderungen nicht vollständig erfüllen.
    d'accessibilitat

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21 erstellt.

Die Erklärung wurde mithilfe eines Barrierefreiheitsaudits der Firma TothomWeb erstellt. TothomWeb gewann den Wettbewerb „Dienstleistungen zur Analyse und Korrektur der Barrierefreiheit der Website www.aoc.cat auf AA-Niveau“ und war für die Anpassung der Templates im Content-Management-System der AOC-Konsortium-Website verantwortlich. Zusätzlich wurde SiteImprove eingesetzt, ein Tool zur Überwachung der Website-Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1. Mit SiteImprove erzielten wir in der Barrierefreiheitsbewertung dieses Tools einen Wert von 91,9.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 11.

Beobachtungen und Kontaktdaten

Mitteilungen zu den Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können wie folgt erfolgen: Mailbox kontaktierenZum Beispiel:

  • Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
  • Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.

Mitteilungen werden entgegengenommen und an die zuständige Abteilung für Web-Zugänglichkeit des AOC-Konsortiums weitergeleitet.

Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden

Um Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden (Artikel 12 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) zu stellen, ist es notwendig, auf das Verfahren zuzugreifen “Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgenommen sind.

Anträge und Beschwerden werden gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren gemäß Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September kann in demselben oben genannten Verfahren eingeleitet werden.Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September entspricht Sie können eine Beschwerde einreichen für:

  • Die Gründe für die Ablehnung kennen und ablehnen
  • Drängen Sie auf die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen, falls Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind
  • Nennen Sie die Gründe, warum Sie dies für angemessen halten.eres dass die Antwort die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Reklamation kann auch dann eingeleitet werden, wenn 20 Arbeitstage ohne Rückmeldung verstrichen sind.

Compromis

Beim AOC-Konsortium setzen wir uns für digitale Barrierefreiheit ein und entwickeln aus diesem Grund eine neue Version der Website, die alle Barrierefreiheitsbestimmungen berücksichtigt und Elemente in AAA verbessert.

Für alle an der Erstellung der Website sowie der Inhalte beteiligten Personen wurden bereits Schulungen zur Barrierefreiheit durchgeführt und weitere Schulungen hierzu geplant.

Wir haben ein Unternehmen, das uns bei der Barrierefreiheit unterstützt, und wir planen, einen stabilen, umfassenden Support-Service in Fragen der Barrierefreiheit einzustellen.