Neues Verfahren zur Beseitigung unkontrollierter Verpackungsablagerungen in Naturräumen
Der Antrag auf Beseitigung unkontrollierter Abfallablagerungen kann ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 1. Oktober…
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit und die beruflichen Kompetenzen junger Menschen unter 30 Jahren, die Leistungsempfänger des Nationalen Jugendgarantiesystems sind, durch einen mit ihrer Ausbildung verknüpften Ausbildungs- und Beschäftigungsvertrag zu stärken.
Zu diesem Zweck werden Ausbildungsverträge subventioniert, um eine Berufspraxis zu erlangen, die mindestens 12 Monate dauern muss und in Vollzeit in Rathäusern, Bezirksräten, autonomen Körperschaften und Einrichtungen, die von Rathäusern abhängig oder mit ihnen verbunden sind, gemeinnützigen Organisationen, assoziierten Arbeitsgenossenschaften und privaten Unternehmen (Selbstständigen und KMU) mit Sitz in Katalonien absolviert werden muss.
Die Anzahl der Aufträge, die Stadt- und Kreisräte beantragen können, richtet sich nach der Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen in der jeweiligen Gemeinde oder Region. Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine können bis zu drei Aufträge pro Einrichtung beantragen. Private Unternehmen können maximal einen Auftrag beantragen. Die Anzahl der Aufträge, die von Einrichtungen beantragt werden können, die noch nicht alle im Rahmen der vorherigen Ausschreibung gemäß Beschluss EMT/2815/2025 vom 11. Juli vergebenen Aufträge formalisiert haben, ist jedoch begrenzt.
In diesem Fall kann die ursprünglich eingestellte Person innerhalb der ersten drei Monate nach Einstellung ersetzt werden. Dieser zweite Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von neun Monaten haben, da dies als Mindestzeit für die Ersatzperson gilt, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.