Kommunale Plenums vs. Alarmzustand: Was kann getan werden?

18 Telematische Plenarsitzung des Vallès Oriental County Council

Sicherheitsabstände, Vermeidung von Ansammlungen, Einstellung der Bearbeitung von Verwaltungsverfahren usw., die verschiedenen Maßnahmen, die mit der Ausrufung des Alarmzustands verbunden sind, können den Eindruck erwecken, dass die Abhaltung von Sitzungen von Kollegialorganen (Plenums, Vorstände, Kommissionen, Sitzungen) abgesagt werden muss , usw.).

Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein: die dritte Zusatzbestimmung von Gesetzesdekret 7/2020 vom 17. März über dringende Maßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Beschaffungswesens, des Gesundheitswesens und der Abfallentsorgung im Gesundheitswesen, transparènciaim Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie in Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten, absichtlich ermöglicht die Abhaltung der Sitzungen der Kollegialorgane der katalanischen Kommunalverwaltungen auf elektronischem Wege (von der Aufforderung bis zur Annahme von Vereinbarungen und der Vorlage von Rechtsakten).

Diese Genehmigung setzt jedoch das Zusammentreffen von Situationen höherer Gewalt oder schwerwiegender kollektiver Gefahr, Katastrophen und öffentlichen Katastrophen voraus.

Es besteht freie Wahl der verwendeten Medien (Telefon und audiovisuelle Medien werden akzeptiert), sofern diese den formalen und technischen Anforderungen entsprechen. Zusammenfassend müssen Sie sicherstellen, dass die verwendete Lösung:

  • Garantie: i) die Identität der Mitglieder, ii) den Inhalt und Zeitpunkt ihrer Manifestationen, iii) Interaktion von Interventionen in Echtzeit, iv) Verfügbarkeit elektronischer Medien während der Sitzung, d v) die Geheimhaltung der Beratungen (falls zutreffend).
  • Vermeiden Sie äußere Eingriffe.
  • Erlauben Sie Live-Streaming, wenn es sich um öffentliche Sitzungen handelt.

In gleicher Weise wurde die Änderung von Artikel 46 des Gesetzes 7/1985 vom 2. April zur Regelung der Grundlagen des örtlichen Regimes vorgenommen, die durch die zweite Schlussbestimmung genehmigt wurde Königlicher Erlass 11/2020 vom 31. März, mit dem ergänzende dringende Maßnahmen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich zur Bewältigung von COVID-19 verabschiedet werden.

Genauer gesagt, ermöglicht diese Änderung der Arbeitsweise der kollegialen Organe der lokalen Gebietskörperschaften die Nutzung elektronischer und telematischer Mittel zur Abhaltung der Sitzungen dieser Gremien und verlangt unter anderem, dass sich die Teilnehmer auf spanischem Gebiet befinden, um als konstituiert zu gelten. vàlidament.

Andererseits heben wir im AOC das informative Special hervor, das der katalanische Verband der Gemeinden und Landkreise (ACM) dem Thema Covid-19 widmet, und insbesondere den Abschnitt über Kollegialorgane.

In diesem Abschnitt finden Sie die Rechtlicher Hinweis zur Fernabhaltung von Sitzungen der Kollegialorgane lokaler Körperschaften im aktuellen Bundesstaat von Alarm, wo die Durchführbarkeit von Telematiksitzungen der Kollegialorgane der katalanischen Kommunalorgane eingehend untersucht wird (wenn Sie klicken). dieser Link Den Text des Hinweises finden Sie hier.

Wir schließen uns auch dem Artikel an „Über die Möglichkeit, vollständig telematische Plenums während des Alarmzustands abzuhalten, und wie man dies durchführt“ von Víctor Almonacid, der die aktuelle Situation der kommunalen Plenarsitzungen auf der Grundlage der geltenden Vorschriften sowie der Hinweise und informativen Richtlinien der Generaldirektion für autonomes und lokales Rechtssystem und COSITAL analysiert.

Darüber hinaus gibt Víctor Almonacid in diesem Beitrag mehrere Empfehlungen, die für die Durchführung von Sitzungen sehr nützlich sein können (wenn Sie ihn vollständig einschließlich externer Referenzen konsultieren möchten). klicken Sie hier).

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