Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitnehmer der von der Verwaltung beauftragten Dienstleistungsunternehmen.

Am 14. Juli wurde im BOE das Königliche Gesetzesdekret 20/2012 vom 13. Juli über Maßnahmen zur Gewährleistung der Haushaltsstabilität und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht. In der ersten Zusatzbestimmung wird festgelegt, dass die Einrichtungen, Organisationen und Einrichtungen, die Teil des öffentlichen Sektors sind, gemäß Artikel 3.1 des Königlichen Gesetzesdekrets 3/2011 vom 14. November, mit dem der überarbeitete Text des Gesetzes über den öffentlichen Sektor genehmigt wird Verträge (TRLCSP) werden vor dem 31. Dezember 2012 in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die relevanten Anweisungen für die korrekte Ausführung der von ihnen beauftragten externen Dienstleistungen vorgeben.

Auf diese Weise muss die Beziehung zwischen den Führungskräften der Verwaltung und den Mitarbeitern des Vertragsunternehmens sehr klar sein und auf jeden Fall Handlungen vermeiden, die als ausschlaggebend für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses angesehen werden könnten. Werden Arbeitnehmer der Vertragsfirmen durch Gerichtsbeschluss zu Arbeitnehmern der Verwaltung, so haben sie das Gehalt entsprechend ihrer beruflichen Einstufung und nach Maßgabe des für die Arbeitnehmer der Verwaltung geltenden Tarifvertrages zu erhalten.

 

 

 

 

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