
Die neue Version voneNOTUM Erfüllt die Anforderungen des Gesetzes 39/2015. Im Umfeld vonEACATFolgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Es wurde eine Markierung hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Mitteilung die Mitteilung auf Papier ergänzt. In diesem Fall handelt es sich um den Bürger, der sich für eine Benachrichtigung auf Papier entschieden hat. Die Verwaltung muss diese Mitteilung jedoch am elektronischen Sitz der Einrichtung der Öffentlichkeit zugänglich machen.
- In der erweiterten Suche wurde die Suche nach ergänzenden Benachrichtigungen hinzugefügt (denken Sie daran, dass der vom Bürger bevorzugte Kanal in diesem Fall der Papierkanal ist).
- In dieser neuen Version können Sie die E-Mail-Adresse und die Handynummer eingeben.
Im Bürgerumfeld hat es sich entwickelt:
- Wenn die Verwaltung eine die Papierbenachrichtigung ergänzende Mitteilung im elektronischen Büro hinterlegt und der Bürger darauf zugreift, eNOTUM fragt den Bürger, ob er den Benachrichtigungskanal für dieses Verfahren ändern möchte. Wenn der Bürger angibt, dass er den Kanal ändern möchte, eNOTUM Sie werden gebeten, Ihre E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer anzugeben, um über die nächste elektronische Benachrichtigung informiert zu werden. Wenn Sie den Benachrichtigungskanal nicht ändern möchten, bleibt Papier der bevorzugte Benachrichtigungskanal.