
Die neue Version von eNOTUM deckt die Anforderungen des Gesetzes 39/2015 ab. In der EACAT-Umgebung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Es wurde eine Markierung hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Mitteilung die Mitteilung auf Papier ergänzt. In diesem Fall handelt es sich um den Bürger, der sich für eine Benachrichtigung auf Papier entschieden hat. Die Verwaltung muss diese Mitteilung jedoch am elektronischen Sitz der Einrichtung der Öffentlichkeit zugänglich machen.
- In der erweiterten Suche wurde die Suche nach ergänzenden Benachrichtigungen hinzugefügt (denken Sie daran, dass der vom Bürger bevorzugte Kanal in diesem Fall der Papierkanal ist).
- In dieser neuen Version können Sie die E-Mail-Adresse und die Handynummer eingeben.
Im Bürgerumfeld hat es sich entwickelt:
- Wenn die Verwaltung im elektronischen Büro eine Ergänzungsmeldung zur Papiermeldung einreicht und der Bürger zugreift, fragt eNOTUM den Bürger, ob er den Meldeweg für dieses Verfahren ändern möchte. Für den Fall, dass der Bürger angibt, dass er den Kanal wechseln möchte, bittet eNOTUM darum, dass seine E-Mail und/oder sein Mobiltelefon in der nächsten elektronischen Benachrichtigung benachrichtigt werden. Wenn Sie den Kanal nicht wechseln, bleibt Papier der bevorzugte Benachrichtigungskanal.