Am vergangenen 23. November wurde es in der BOE veröffentlicht Königliches Dekret 869/2013, vom 8. November, der die ändert Königliches Dekret 1553/2005, vom 23. Dezember, der die Ausstellung des nationalen Identitätsdokuments und seiner elektronischen Signaturzertifikate regelt. Das Königliche Dekret von 2005 erlaubt Volljährigen und Personen mit voller Rechtsfähigkeit, die Identität und andere darin enthaltene personenbezogene Daten des Inhabers sowie die Identität des Unterzeichners und die Integrität der mit den Geräten unterzeichneten Dokumente elektronisch zu bestätigen elektronische Signatur gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 59/2003 vom 19. Dezember über elektronische Signaturen.
Gemäß der Begründung des Königlichen Dekrets 869/2013 haben verschiedene Organe der allgemeinen Staatsverwaltung ihr Interesse bekundet, um einen besseren Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internets zu erreichen, da alle Bürger, unabhängig von ihrem Alter, ihre Identität auf elektronischem Wege nachweisen können, da das nationale elektronische Identitätsdokument für diese Zwecke das beste Mittel sein könnte.
Die durch das Königliche Dekret 869/2013 eingeführten Änderungen, die unter anderem die Identifizierung aller Bürger, einschließlich Minderjähriger, auf elektronischem Wege ermöglichen und gleichzeitig volljährigen Personen die Möglichkeit vorbehalten, die elektronische Signatur von Dokumenten durchzuführen die voll arbeitsfähig sind. In diesem Sinne wurde Artikel 1.4 des Königlichen Erlasses ein Absatz mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
4. Ebenso ermöglicht das nationale Identitätsdokument volljährigen Spaniern, die über die volle Geschäftsfähigkeit verfügen, die elektronische Identifizierung ihres Inhabers zu erstellen sowie die elektronische Signatur von Dokumenten gemäß den im Gesetz 59 / 2003 vorgesehenen Bedingungen durchzuführen. vom 19. Dezember, elektronische Signatur.
"Bei spanischen Minderjährigen oder Personen, die nicht voll handlungsfähig sind, darf der nationale Personalausweis ausschließlich den Nutzen der elektronischen Identifizierung enthalten, ausgestellt mit dem entsprechenden aktivierten Authentifizierungszertifikat."
Andererseits wurden die Bestimmungen des Königlichen Dekrets geändert, um es den Bürgern in folgenden Fällen zu erleichtern, sowohl die Bescheinigung als auch das Anmeldeformular als Adressnachweis vorzulegen:eres Ausstellung des nationalen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments wurde von fünf auf zwei Jahre verkürzt, wenn der Antragsteller jünger als fünf Jahre ist, da sich das Aussehen des Inhabers in diesem Alter sehr schnell verändert. Zudem wurden technische Änderungen bei der Abnahme von Fingerabdrücken vorgenommen, wenn diese nicht an den Zeigefingern erfolgen können. Bestimmte Aspekte der Bestimmungen wurden präzisiert, die derzeit möglicherweise Zweifel an deren Bedeutung aufkommen lassen.