Barrierefreiheit

Das Open Administration Consortium of Catalonia (AOC Consortium) hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. vom 1112. September).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Unternehmenswebsite des AOC-Konsortiums:
https://www.aoc.cat/

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September aufgrund der Ausnahmen und Nichteinhaltung der unten aufgeführten Aspekte.

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September:
    • Bei einigen Webseiten im HTML-Inhalt können mehrere Bearbeitungsfehler auftreten.
    • Es gibt multimediale Inhalte, für die es noch keine textliche Alternative gibt.
    • Es gibt pdf-Dokumente, die noch nicht zugänglich sind.
  • Unverhältnismäßige Gebühr: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung: Es können Office-Dateien im PDF- oder anderen Format vorliegen, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und die Barrierefreiheitsanforderungen nicht vollständig erfüllen

Diese Erklärung wurde am 21 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war ein Zugänglichkeitsaudit, das von der Firma TothomWeb durchgeführt wurde, die den Wettbewerb „Analyse- und Korrekturdienste der Zugänglichkeit der Website www.aoc.cat auf Doppel-A-Ebene“ gewonnen hat und für die Durchführung von Änderungen verantwortlich war zu den Vorlagen im Content-Manager, der von der Website des AOC-Konsortiums verwendet wird.
Darüber hinaus haben wir mit SiteImprove gearbeitet, einem Tool, das die Web-Zugänglichkeit überwacht, indem es Fehler gemäß den WCAG 2.1-Vorschriften erkennt. Nach der Arbeit mit SiteImprove haben wir bei der Bewertung der Barrierefreiheit, die dieses Tool durchführt, eine Punktzahl von 91,9 erreicht.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 11.

Mitteilungen zu den Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können wie folgt erfolgen: Mailbox kontaktieren.
Zum Beispiel:

  • Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
  • Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.

Mitteilungen werden entgegengenommen und an die zuständige Abteilung für Web-Zugänglichkeit des AOC-Konsortiums weitergeleitet.

Um Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden (Artikel 12 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) zu stellen, ist es notwendig, auf das Verfahren zuzugreifen “Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgenommen sind.

Anträge und Beschwerden werden gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert.

Das Antragsverfahren gemäß Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September kann in demselben oben genannten Verfahren eingeleitet werden.Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September entspricht Sie können eine Beschwerde einreichen für:

  • Die Gründe für die Ablehnung kennen und ablehnen
  • Drängen Sie auf die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen, falls Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind
  • Geben Sie die Gründe an, warum Sie der Meinung sind, dass die Antwort nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht.

Eine Reklamation kann auch dann eingeleitet werden, wenn 20 Arbeitstage ohne Rückmeldung verstrichen sind.

Beim AOC-Konsortium setzen wir uns für digitale Barrierefreiheit ein und entwickeln aus diesem Grund eine neue Version der Website, die alle Barrierefreiheitsbestimmungen berücksichtigt und Elemente in AAA verbessert.

Für alle an der Erstellung der Website sowie der Inhalte beteiligten Personen wurden bereits Schulungen zur Barrierefreiheit durchgeführt und weitere Schulungen hierzu geplant.

Wir haben ein Unternehmen, das uns bei der Barrierefreiheit unterstützt, und wir planen, einen stabilen, umfassenden Support-Service in Fragen der Barrierefreiheit einzustellen.