Wie man es optimal nutzt Via Oberta (XII): Was Sie wissen müssen, bevor Sie Daten von der DGT für Sanktionsverfahren anfordern

Falls Sie uns konsultieren möchten über Via Oberta Bei den Daten, die die Generaldirektion für Verkehr (im Folgenden DGT) für Sanktionsverfahren zur Verfügung stellt, ist zu beachten, dass die Autorisierung der Dienste von einer vorherigen Überprüfung durch die DGT abhängt; das heißt, sie überprüft, ob die Einrichtung die für diese Art von Konsultation erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Was prüft die DGT?

Bei Eingang eines Auskunftsersuchens prüft die DGT unter anderem, ob die betreffende Stelle ihrer Pflicht zur Mitteilung der Sanktionen und gegebenenfalls der im Rahmen der von ihr durchgeführten Verkehrssanktionsverfahren vorgenommenen Punkteabzüge nachkommt. Dies erfolgt über das SIPP-System (Points Permit Information System), die Anwendung, über die Stellen mit Sanktionsbefugnissen der DGT die endgültigen Sanktionen und Informationen zum Punkteabzug übermitteln.

Es muss berücksichtigt werden, dass Die Vorlage des Verpflichtungsdokuments ist nicht mehr erforderlich. die um Zugang zu diesen Modalitäten gebeten wurde.

Was passiert, wenn das Unternehmen nicht in SIPP integriert ist?

Im Rahmen dieser Überprüfung prüft die DGT, ob das Unternehmen in das SIPP-System integriert ist. Stellt sie fest, dass diese Integration erforderlich ist, weist sie das Unternehmen an, sich mit der zuständigen Verkehrsbehörde der Provinz in Verbindung zu setzen. Diese prüft den Einzelfall und koordiniert gegebenenfalls die Integration mit der IT-Abteilung der DGT.

Sobald die Anforderungen geprüft oder die Integration abgeschlossen ist, kann die DGT den Zugang zu den für Sanktionsverfahren notwendigen Diensten genehmigen, sofern der Nutzungsantrag gut begründet ist.

Eine Empfehlung, um Zeit zu sparen

Es gibt kein öffentliches Register, aus dem hervorgeht, welche Einrichtungen in SIPP integriert sind. Daher entscheidet im Normalfall die DGT selbst, ob diese Integration erforderlich ist.

Jedoch, Falls Ihr Konto noch nicht in SIPP integriert ist, wissen wir das ganz sicher.Es empfiehlt sich, vor der Beantragung der Dienstleistung direkt Kontakt mit der zuständigen Verkehrsbehörde der Provinz aufzunehmen. Dadurch kann die Bearbeitung des Falls beschleunigt und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.

Dazu können Sie sich per E-Mail an uns wenden. sanktions.jptb@dgt.esVon dort aus werden sie Ihre Situation beurteilen und gegebenenfalls die Anfrage mit dem IT-Management der DGT verknüpfen.

Durch diese Vormaßnahme können in Fällen, in denen dies erforderlich ist, die Anforderungen an eine Servicegenehmigung vermieden werden.

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