Wie man es optimal nutzt Via Oberta(IX): Zustimmung und Interoperabilität

Wie wir bereits mehrfach angedeutet haben, steht bei Datenabfragen eine Rechtsgrundlage im Vordergrund, die die Abfrage legitimiert: 

  • Als allgemeines Kriterium gilt das Recht auf Widerspruch. Beispielsweise muss bei der Konsultation oder Identitätsprüfung im Rahmen eines Personalauswahlverfahrens das Antragsformular den betroffenen Personen die Möglichkeit geben, der Konsultation zu widersprechen.eresgesund.
  • Sofern ein Gesetz dies vorsieht, ist die ausdrückliche Zustimmung gleichbedeutend mit einem „Ja“ im Antrag auf Genehmigung der Dienstleistungen nach Art des Verfahrens. Via ObertaBeispielsweise sieht Artikel 95.1.K des LGT vor, dass für den Zugriff auf Steuerdaten zu anderen als steuerlichen Zwecken die ausdrückliche Zustimmung des Bürgers erforderlich ist (z. B. für Beihilfen, Subventionen, Stipendien usw.).

Allerdings ist zu beachten, dass die Herausgeber der Daten ihnen ist sowohl das autorisierte Verfahren als auch die damit verbundene Einwilligung bekanntWenn also im Verfahren autorisierte Daten mit „keinem Widerspruch“ vorliegen und die Anfrage nach EACAT Wenn Sie in der integrierten Abfrage eine andere Art der Einwilligung angeben, wird eine Fehlermeldung zurückgegeben, die je nach Aussteller variiert und Sie darüber informiert, dass die angegebene Einwilligung nicht diejenige ist, die zum Zeitpunkt der Abfrage gültig war. 

Daher empfiehlt es sich, in der von Ihrer Organisation als angemessen erachteten Weise eine Liste der Verfahren mit den erforderlichen Daten sowie den damit verbundenen Einwilligungen zu erstellen. Bedenken Sie auch, dass für dasselbe Verfahren mehrere Einwilligungen erforderlich sein können. 

Veröffentlicht in