Falls Sie uns konsultieren möchten über Via Oberta die Daten, die die Generaldirektion für Verkehr (im Folgenden DGT) für Sanktionsverfahren zur Verfügung stellt,...
Seit April ist die Datenabfrage eines EU-Fahrzeugs wegen eines Verkehrsverstoßes (ehemals EUCARIS) vom Generaldirektorat für Verkehr (DGT) ist jetzt verfügbar unter Via Oberta.
Um diese Modalität zu beantragen, sind zusätzlich zu den üblichen Informationen, die den Zugriff auf die Daten rechtfertigen, folgende Angaben erforderlich: Via ObertaDabei ist zu berücksichtigen, dass die DGT als Herausgeberin der Daten eine Reihe spezifischer Anforderungen stellt, die wir im Folgenden auflisten:
- VerfahrenscodeDie DGT legt fest, dass der Verfahrenscode zur Abfrage der Fahrzeugdaten bei Verkehrsverstößen ausschließlich für diese Modalität gilt. Zu diesem Zweck wurde er dem Formular hinzugefügt. Via Oberta un spezifischen Code, den 2947EUC, die Sie finden, indem Sie als Verfahrensart „Benachrichtigung über Verkehrsstrafen“ auswählen. Wir zeigen Ihnen das Verfahren, mit dem Sie sich für diese Modalität bewerben können:

- Spezifische Dokumentation: Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Folgendes einreichenAnhang 1, ein Dokument der DGT. Sobald die Konsultation genehmigt ist, ist es ebenfalls erforderlich, jährlich die zu sendenAnhang 2 an incidencias.correos@dgt.es im Januar des folgenden Jahres (andernfalls stellt der Übertragende den Verbrauch ein).
- Datenschutzerklärung: Derzeit ist die Verordnung, die die DGT zur Genehmigung dieser Konsultation beantragt, Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über Verkehrsdelikte im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
- Wettbewerb: im Fall vonüberkommunale Körperschaften, bittet die DGT um eine Zertifikat von der Stelle unterzeichnet, in der sie angegeben sind Sanktionsbefugnisse, die ihnen übertragen wurden in Bezug auf die in der vorgesehenen Straftaten Königliches Gesetzesdekret 6/2015 vom 30. Oktober zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Gesetzes über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Straßenverkehrssicherheit die den Zugang zu den von ihnen angeforderten Sanktionsdiensten rechtfertigen würden, sowie eine Liste der Gemeinden, die ihnen die Befugnis übertragen haben, um zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für den Zugang zu den oben genannten Diensten erfüllen.
Dazugehörige Dokumentation:
Servicebrief FAHRZEUG- UND FAHRERREGISTRIERUNG (DGT)