- AOC-Schulung
- Interoperabilität
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Die EUCARIS-Fahrzeugdatenabfrage ermöglicht die Gewinnung von Informationen über ausländische Fahrzeuge für Sanktionsverfahren in Verkehrsangelegenheiten. In diesem Sinne gilt es ausschließlich für Verkehrsverstöße im Bereich der Verkehrssicherheit gemäß Artikel 98 der Gesetz über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Verkehrssicherheit.
Dieser Dienst ermöglicht es insbesondere, die Daten des konsultierten Fahrzeugs und seines Besitzers zu erhalten. Einerseits werden hinsichtlich der Daten zum eingesehenen Fahrzeug das Kennzeichen, das Zweitkennzeichen, das Stichtag und die Sprache der Dokumentation zurückgegeben. Im Hinblick auf die Daten des Inhabers werden dagegen Vor- und Nachname, juristische Person, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Ausweisdokument und Adresse abgerufen; unter anderen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung von EUCARIS-Fahrzeugdaten?
Die Generaldirektion Verkehr verlangt zusätzlich zur Bereitstellung der Unterlagen, die Sie im Einzelnen finden Dienstleistungsbrief ia la Website der DGT, die folgenden Anforderungen erfüllen:
Der Service ist bereits verfügbar und Sie können ihn daher über das Via Oberta-Formular von EACAT anfordern. Ein Beispiel für die Autorisierung finden Sie im Servicebrief.