Der Via Oberta-Dienst des AOC-Konsortiums, der die Abfrage von Daten über den rechtmäßigen Aufenthalt von Ausländern ermöglicht, hat seinen Herausgeber geändert: Die Generaldirektion Polizei (DGP) ist nun für die Bereitstellung dieser Daten zuständig und nicht das Ministerium für Territorialpolitik und Zivilwesen Service; wie im Beitrag vom 11. Oktober 2023 erklärt „Der Via Abierta-Dienst, der die Abfrage der Aufenthaltsdaten von Ausländern anbietet, wechselt den Aussteller und es ist erforderlich, neue Genehmigungen zu beantragen".
Dieser Wechsel des Emittenten impliziert, dass die Zustellung des rechtmäßigen Aufenthalts ausländischer Personen erfolgt wird am 31. Mai dieses Jahres seine Tätigkeit einstellen, da die Daten über DGP verbraucht werden müssen, wo sie bereits verfügbar sind.
Anstelle der bisherigen Aufenthaltsdatenberatung bietet die DGP folgende Modalitäten an:
• Abfrage der Daten zum rechtmäßigen Aufenthalt zur Dokumentation
• Abfrage der rechtlichen Aufenthaltsdaten nach Zugehörigkeit
Um die Aufenthaltsdaten weiterhin nutzen zu können, muss die ausstellende Stelle eine neue Genehmigung für diese beiden Modalitäten beantragen.
Darüber hinaus ist als Neuheit die im Identitätsdatendienst vorgesehene Modalität zu erwähnen:
• Abfrage erweiterter Identitätsdaten von Ausländern
Es wird jedoch empfohlen, auch für diese neue Modalität eine Autorisierung anzufordern, die die in der konsultierten NIE registrierten Informationen (Zugehörigkeitsdaten und Kartendaten) zurückgibt.
Um die betroffenen Stellen auf die Notwendigkeit einer erneuten Beantragung von Genehmigungen hinzuweisen, wurde im vergangenen Oktober eine individualisierte Mitteilung zu diesem Sachverhalt verschickt. Es wurde jedoch festgestellt, dass nicht alle Genehmigungen beantragt wurden. Aus diesem Grund wird EACAT eine zweite Mitteilung per E-Mail an die für die Interoperabilität dieser Einheiten Verantwortlichen senden. Das sollte betont werden Wenn diese Berechtigungen nicht verarbeitet werden, können Sie den Dienst nicht mehr nutzen.
Diejenigen Unternehmen, die diesen Dienst auf integrierte Weise nutzen, müssen bedenken, dass sie, da es sich um einen neuen Datenübermittler handelt, eine neue Integration mit dem DGP-Dienst für den legalen Aufenthalt von Ausländern vornehmen müssen. Andererseits verfügen Organisationen, die den DGP-Dienst über Webdienste (außerhalb von EACAT-Bildschirmen) nutzen möchten, über die technische Dokumentation der Dienste.
Schließlich wurden die Informationen unter Ausnutzung der Änderungen in den Dienstleistungen der DGP in einem einzigen Servicebrief zusammengefasst, der alle aktualisierten Informationen zu den von diesem Emittenten angebotenen Dienstleistungen enthält.
Dazugehörige Dokumentation:
• Leistungsschreiben der DGP
• Integrationsdokumentation