Die Generalitat de Catalunya hat die Frist für die Einreichung von Kandidaturen für die XXXVIII. Ausgabe des Internationalen Katalonien-Preises für das Jahr... eröffnet.
Es wurde kürzlich genehmigt Dekret 30/2015vom 3. März, das den Katalog der zu Selbstschutzmaßnahmen verpflichteten Aktivitäten und Zentren genehmigt und den Inhalt dieser Maßnahmen festlegt (veröffentlicht in DOGC Nr. 6824 vom 5. März 2015). Dieses neue Dekret aktualisiert das Dekret 82/2010 vom 29. Juni und trat einen Monat nach seiner Veröffentlichung im DOGC (Datum, an dem das Dekret 82/2010 aufgehoben wurde) in Kraft. Die Änderung entspricht dem Bedarf, basierend auf den gesammelten Erfahrungen, die Bearbeitung und Registrierung von Selbstschutzplänen (PAU) zu verbessern und zu vereinfachen, mit besonderem Fokus auf Aktivitäten, die besondere Auswirkungen auf die lokale Welt haben.
Mit Inkrafttreten des Dekrets 30/2015 erhalten die Gemeinderäte Benachrichtigungen über verschiedene Ereignisse im Zusammenhang mit den Selbstschutzplänen, die ihre Gemeinde betreffen, in ihrem Melderegister. Diese Benachrichtigung wird automatisch vom Informationssystem HERMES generiert, das die Verwaltung der Selbstschutzpläne unterstützt, und trägt sie mithilfe der Plattform in das elektronische Register des jeweiligen Gemeinderats ein. EACAT.
Für den Fall, dass der Stadtrat eine Aktion benötigt, kann dies über HERMES selbst erfolgen, auf das über ein persönliches Zertifikat mit einer anerkannten Signatur zugegriffen werden kann, das den Benutzer als Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung akkreditiert.
Das Format des von HERMES im elektronischen Register der Kommunalkörperschaften generierten Abrechnungsgegenstands ist wie folgt:Hermes-Plattform: XXXXXX“, wobei XXXXXX die konkrete Aktion bezeichnet, die die PAU betrifft.
Um mit HERMES zu arbeiten, müssen die Stadträte in diesem Antrag die Personen registrieren, die sie für relevant halten, als „Leiter des Stadtrats". Senden Sie dazu die Daten an folgende Adresse: protegciocivil@gencat.cat. Wenn Ihre Stadtverwaltung die Personen, die bei HERMES registriert waren, geändert hat, müssen Sie die Angaben zu den zu registrierenden Personen im Antrag und zu den zu registrierenden Personen eintragen.
Bei Zweifeln oder Schwierigkeiten bei der Erstellung von Selbstschutzplänen oder bei deren Bearbeitung können Sie auf die Unterstützung und Erfahrung des Personals der Generaldirektion für Bevölkerungsschutz und ihrer territorialen Dienste zählen.