Übermittlung von Informationen über die Vereinbarungen und Beschlüsse im Widerspruch zu den von den intervenierenden Gremien formulierten Einwänden gemäß Artikel 218.3 des TRLRHL

Sie informieren Sie darüber, dass die Gewerkschaft eine Webanwendung gestartet hat applicationweb.sindicatura.cat und ein neues Verfahren“Einwände (Art. 218.3 TRLRHL)" im Dienst von „Übermittlung der CG der örtlichen Behörden, Verträge und Einsprüche” Dies ermöglicht die Übermittlung von Informationen über die Vereinbarungen und Beschlüsse der lokalen Einheiten an das Rechnungsprüfungsamt, die den von den örtlichen Rechnungsprüfern vorgebrachten Einwänden und den in Artikel 218.3 des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2004 genannten Anomalien in Bezug auf die Einkünfte entgegenstehen vom 5. März zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Local Finance Regulatory Law (TRLRHL) und zu den ohne vorherige Prüfung angenommenen Vereinbarungen.

Mit der Formalisierung dieses Verfahrens wird die Verpflichtung zur Vorlage der Informationen, die in der vom Plenum des Rechnungshofs am 30. Juni 2015 genehmigten Weisung gemäß der am 2. November 2015 zwischen beiden Institutionen unterzeichneten Vereinbarung geregelt ist, übernommen.

Wie das geht, können Sie im Abschnitt „Lokale Unternehmen“ auf der Website nachlesen www.sindicatura.cat, wo Sie über eine Anwendung verfügen, mit der Sie die Dateien erstellen können, die an das Rechnungsprüfungsamt gesendet werden müssen.

Bei Fragen können Sie uns unter 93 554 1234 kontaktieren.

Veröffentlicht in