- Offene Verwaltung
AOC zertifiziert die Sicherheit seiner Dienste als Schlüssel zum Vertrauen seiner Nutzer
El Dekret 3/2013 vom 24. Januar, in Kraft seit dem 31. Januar 2013, schafft die elektronische Rechnungsstellungsplattform der Verwaltung von Castilla y León und regelt deren Rechtsordnung und die einheitlichen technischen Bedingungen für die Ausstellung und den Versand elektronischer Rechnungen.
Bestellung HAC/142/2013 entwickelt die Registrierung im Register der elektronischen Abrechnungsplattform und unterscheidet zwischen den obligatorischen Registrierungen, die in Artikel 4 des Dekrets 3/2013 vom 24. Januar vorgesehen sind, der Unternehmer und Fachleute, die die Aufträge erhalten haben und die von der durchgeführt werden müssen entsprechenden Auftraggeber, der freiwilligen Anmeldungen, in denen der Nachweis der Persönlichkeit und Arbeitsfähigkeit erbracht werden muss.
Die Verordnung unterscheidet zwischen dem Vertreter als in der Registrierungserklärung eingetragener natürlicher Person, der seine Vertretungsbefugnis für die juristische Person oder ggf. die natürliche Person nachweisen muss, und den Nutzern der Plattform, die unter der Verantwortung Der Vertreter wird im Register eingetragen und ist bevollmächtigt, elektronische Rechnungen über die Plattform zu versenden. Es legt auch die Dienste fest, die in jedem Fall über die Plattform angeboten werden, unter anderem die Stornierung von Registrierungen, und in Bezug auf das Format der Rechnungen stellt die elektronische Rechnungsstellungsplattform die Konvertierbarkeit und Kompatibilität des festgelegten Formats und seiner Entwicklungen sicher .