Änderung des Verordnungserlasses der elektronischen Abrechnungsplattform von Castilla y León.

El Dekret 3/2013 vom 24. Januar, in Kraft seit dem 31. Januar 2013, schafft die elektronische Rechnungsstellungsplattform der Verwaltung von Castilla y León und regelt deren Rechtsordnung und die einheitlichen technischen Bedingungen für die Ausstellung und den Versand elektronischer Rechnungen.

Bestellung HAC/142/2013 entwickelt die Registrierung im Register der elektronischen Abrechnungsplattform und unterscheidet zwischen den obligatorischen Registrierungen, die in Artikel 4 des Dekrets 3/2013 vom 24. Januar vorgesehen sind, der Unternehmer und Fachleute, die die Aufträge erhalten haben und die von der durchgeführt werden müssen entsprechenden Auftraggeber, der freiwilligen Anmeldungen, in denen der Nachweis der Persönlichkeit und Arbeitsfähigkeit erbracht werden muss.

Die Ordnung unterscheidet zwischen den representaals natürliche Person, die im Melderegister eingetragen ist und ihre Fähigkeit nachweisen muss, representadie juristische Person oder, soweit zutreffend, die natürliche Person und die Nutzer der Plattform, die unter der Verantwortung der representant wird im Register eingetragen und ist berechtigt, elektronische Rechnungen über die Plattform zu versenden. Die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen, die Kündigung von Registrierungen und weitere Details sind ebenfalls festgelegt. Hinsichtlich des Rechnungsformats gewährleistet die Plattform für elektronische Rechnungsstellung die Konvertierbarkeit und Kompatibilität des festgelegten Formats und seiner Weiterentwicklungen.

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