Wir haben die Liste der in das DEHÚ integrierten Einheiten aktualisiert und um Folgendes ergänzt: 26 neue Einheiten die den e-Notum-Dienst nutzen und eine Minderheitsbeteiligung an der Generalitat de Catalunya besitzen. Die dem DEHÚ beitretenden Einheiten sind:
- Konsortium des Aufnahme- und Sozialdienstzentrums, La Sopa
- Colònia Güell-Konsortium
- Auditorium und Orchesterkonsortium
- Gemahlin von Gavarres
- Seekonsortium
- Wohnungsbaukonsortium der Metropolregion Barcelona
- Konsortium für Gesundheits- und Sozialfürsorge in Katalonien
- Konsortium für Gesundheits- und Sozialfürsorge in Katalonien, SA
- Blumenmarkt-Konsortium
- Konsortium des Agrarparks Baix Llobregat
- Konsortium des Küstengebirgsparks
- Konsortium des Naturparks Serra de Collserola
- Konsortium des Hügels der alten Seu von Lleida
- Ivars-Vila-Sana-See-Konsortium
- Consorci Museu d'Art Contemporani de Barcelona
- Konsortium für den Bau und Betrieb der vierten AMB MR-Kläranlage
- Konsortium für die Verwaltung der RMs der Grafschaften Ribera d'Ebre, Priorat, Terra Alta
- Konsortium für das Naturschutzgebiet Serra de Llaberia
- Prat Nord-Konsortium
- Stadtplanungskonsortium für die Entwicklung des Sektors Eixample Nord, TM Vilanova la Geltrú
- Stiftung des Forschungszentrums für Agrartechnologie, AGROTECNIO
- Stiftung des katalanischen Instituts für Nanowissenschaften und Nanotechnologie
- Stiftung für die Offene Universität von Katalonien
- Stiftung für Tourismus und Messen Manresa
- Europäisches Institut für den Mittelmeerraum IEMed
- Marina von Badalona, SA
Diese Integration ermöglicht es Einzelpersonen und Unternehmen, Benachrichtigungen dieser Stellen einzusehen. sowohl im DEHÚ als auch im elektronischen Meldeportal des AOC, eNOTUM.
Sie können die Liste der in das DEHÚ integrierten und der nicht in das DEHÚ integrierten Einrichtungen, wobei sie gruppiert sind nach:
- Registerkarte DEHÚ: Liste der in DEHÚ integrierten Dienstbenutzerentitäten.
- Registerkarte „Nicht-DEHÚ“: Liste der Dienstbenutzerentitäten, die nicht in das DEHÚ integriert sind.
Diese Integration, die sowohl für Dienstbenutzer als auch für Integratoren transparent ist, besteht lediglich darin, einen zusätzlichen Kanal zu aktivieren, damit Empfänger auf Benachrichtigungen zugreifen können. Dies ist ein Vorteil für Bürger und Unternehmen, da dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Meldungen innerhalb der festgelegten Frist geöffnet werden. Es ist zu beachten, dass die Integration keine Wiederherstellung der im DEHÚ hinterlegten Benachrichtigungen vorsieht, es handelt sich also um eine Einwegintegration.