- Interoperabilität
So nutzen Sie Via Oberta (VII) optimal: Ist es notwendig, den Betroffenen im Falle einer gesetzlichen Berechtigung zur Dateneinsicht zu informieren?
Als Fortsetzung des Beitrag veröffentlicht am 8. September letzten Jahres, wo es über die Notwendigkeit informiert wurde, dass Anträge auf Registrierung von Via Oberta-Diensten sowohl die gesetzlichen Bestimmungen in spanischer Sprache als auch das Formular, in dem die gesetzliche Genehmigung zur Abfrage von Daten in spanischer Sprache erhoben wird, beizufügen sind, geben wir bekannt, dass diese Felder ausgefüllt wurden als obligatorisch in das Via-Oberta-Formular aufgenommen, um Anforderungen zu vermeiden, die die Bearbeitung und die anschließende Genehmigung durch die Emittenten verzögern.
Dieses Verpflichtung es ist nur für diejenigen Anträge auf Genehmigungen irgendjemandem von ihnen angetan werden Datenanbieter, die gefunden werden im Rahmen vonAllgemeine Staatsverwaltung.