- Interoperabilität
So nutzen Sie Via Oberta (VII) optimal: Ist es notwendig, den Betroffenen im Falle einer gesetzlichen Berechtigung zur Dateneinsicht zu informieren?
Was den Service Via Oberta anbelangt, möchten wir die Notwendigkeit betonen, den Anträgen auf Registrierung von Services der Via Oberta neben den veröffentlichten gesetzlichen Bestimmungen (im Allgemeinen auf Katalanisch) auch die Bestimmungen auf Spanisch beizufügen.
Dieses Verpflichtung es ist nur für diejenigen Anträge auf Genehmigungen irgendjemandem von ihnen angetan werden Datenanbieter, die gefunden werden im Rahmen vonAllgemeine Staatsverwaltung.
Der Grund dafür, dass es unbedingt erforderlich ist, die Unterlagen auf Spanisch beizufügen, liegt darin, dass, sobald der von einer katalanischen öffentlichen Verwaltung über EACAT eingereichte Antrag auf Genehmigung eingegangen ist; vom AOC-Konsortium werden sie an die staatliche Vermittlungsplattform gesendet, die auch für die Weiterleitung von Anfragen an jeden Datenherausgeber verantwortlich ist; Dabei ist es erforderlich, dass sie die Rechtmäßigkeit des Zugriffs auf die angeforderten Daten überprüfen.
So sehr, dass Die gesetzlichen Bestimmungen in spanischer Sprache sind beizufügen, Nachweis des Zugriffs auf alle von Emittenten angebotenen Daten, die im Geltungsbereich der AGE liegen und somit Vermeiden Sie Anforderungen, die die Autorisierung häufig verzögern vorgeführt Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht auf Spanisch verfügbar ist, unterstützt die Datenvermittlungsplattform die wörtliche Übersetzung der Vorschriften.
Diese Anforderung ist gegeben auch in der Formular, in dem die gesetzliche Genehmigung zur Abfrage der Daten erhoben wird, weshalb auch das Bewerbungsformular in Spanisch bzw. dessen Übersetzung beizufügen ist.
Für die Fälle von Verfahren von Bei elektronischer Abwicklung ist die URL des Verfahrens sowie die entsprechende Übersetzung beizufügen.
Wichtig:
Wir erinnern Sie daran, dass das Antragsformular die Zustimmung des Bürgers enthalten muss, falls diese erforderlich ist, oder den informativen Text, der ihn über die Daten informiert, die eingesehen werden sollen (oder dass die Daten die Stützpunkte oder den Anruf angeben) sowie den Mechanismus die dem Bürger zur Ausübung seines berechtigten Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung der Daten (einschließlich deren Übermittlung) gemäß Art. 28 des Gesetzes 39/2015.