Aus dem Dienst von Via Oberta Wir möchten die Notwendigkeit von Anträgen auf Registrierung von Dienstleistungen hervorheben Via ObertaNeben den veröffentlichten Rechtsvorschriften (in der Regel in Katalanisch) gibt es auch spanische Vorschriften.
Dieses Verpflichtung es ist nur für diejenigen Anträge auf Genehmigungen irgendjemandem von ihnen angetan werden Datenanbieter, die gefunden werden im Rahmen vonAllgemeine Staatsverwaltung.
Der Grund, warum die spanische Dokumentation unbedingt beigefügt werden muss, ist folgender: Sobald der Autorisierungsantrag überEACAT von jeder katalanischen öffentlichen Verwaltung; vom AOC-Konsortium wird es an die staatliche Vermittlungsplattform weitergeleitet, die auch dafür zuständig ist, die Anfragen an die einzelnen Datenherausgeber weiterzuleiten; eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Zugriffs auf die angeforderten Daten durch diese ist erforderlich.
So sehr, dass Die gesetzlichen Bestimmungen in spanischer Sprache sind beizufügen, Nachweis des Zugriffs auf alle von Emittenten angebotenen Daten, die im Geltungsbereich der AGE liegen und somit Vermeiden Sie Anforderungen, die die Autorisierung häufig verzögern vorgeführt Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht auf Spanisch verfügbar ist, unterstützt die Datenvermittlungsplattform die wörtliche Übersetzung der Vorschriften.
Diese Anforderung ist gegeben auch in der Formular, in dem die gesetzliche Genehmigung zur Abfrage der Daten erhoben wird, weshalb auch das Bewerbungsformular in Spanisch bzw. dessen Übersetzung beizufügen ist.
Für die Fälle von Verfahren von Bei elektronischer Abwicklung ist die URL des Verfahrens sowie die entsprechende Übersetzung beizufügen.
Wichtig:
Wir erinnern Sie daran, dass das Antragsformular die Zustimmung des Bürgers enthalten muss, falls diese erforderlich ist, oder den informativen Text, der ihn über die Daten informiert, die eingesehen werden sollen (oder dass die Daten die Stützpunkte oder den Anruf angeben) sowie den Mechanismus die dem Bürger zur Ausübung seines berechtigten Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung der Daten (einschließlich deren Übermittlung) gemäß Art. 28 des Gesetzes 39/2015.