Bei der Abfrage der Daten des Einkommensnachweises 2020 wurde eine hohe Antwort des Ergebnisses „Inhaber unbekannt“ festgestellt, was uns veranlasst hat, diese Situation dem AEAT gegenüberzustellen.
Die Steuerverwaltung hat bestätigt, dass die Antwort „Unbekannter Inhaber“ aus zwei verschiedenen Gründen erfolgt:
- Fehlende Übereinstimmung zwischen den DNI- und NIE-Daten mit den Vor- und Nachnamen des konsultierten Inhabers (die häufigste Ursache): Um die Identifizierung des Inhabers zu validieren und seine Steuerdaten zurückzugeben, hat das AEAT einen Filter oder "Ähnlichkeitsschwelle erforderlich" eingerichtet, der die Übereinstimmung zwischen DNI- und NIE-Daten + den abgefragten Vor- und Nachnamen und den aufgeführten bestätigt in seiner Datenbank, was zu folgenden Situationen führen kann:
- Dass dieser Schwellenwert überschritten wird, da keine Diskrepanz zwischen den eingegebenen Daten besteht, oder dass er so gering ist (kleine Unterschiede oder Tippfehler…), dass sie ihn auch überschreiten können, wodurch eine korrekte Identifizierung des Inhabers und die Erklärung seiner Steuer erfolgen Daten.
- Dass dieser Schwellenwert nicht überschritten wird, weil zwischen den eingegebenen Daten eine Diskrepanz besteht, die eine fehlende Validierung der Identität des konsultierten Inhabers und die Rücksendung der Meldung „Unbekannter Inhaber“ impliziert.
- Es hat sich gezeigt, dass dieser erforderliche Schwellenwert im Fall von NIEs viel strenger ist.
- Die konsultierten Inhaber sind nicht in der AEAT-Volkszählung enthalten: Der zweite Fall, der zu diesem Ergebnis „Unbekannter Inhaber“ führen kann, ist, dass die befragte Person nicht in der Zählung des AEAT auftaucht. Die bedeutendsten Fälle sind die von Personen, die die Dokumentation kürzlich erstellt haben (DNI und NIE) und noch nicht in die AEAT-Volkszählung aufgenommen wurden.
Wie kann man diese Kasuistik reduzieren?
- Im ersten Fall „inkongruente Daten oder Daten, die die erforderliche Ähnlichkeitsschwelle nicht überschreiten“:
- In Anbetracht dessen, dass die korrekten Daten für die AEAT diejenigen sind, die genau in der DNI / NIE erscheinen, überprüfen Sie, ob bei der Konsultation die NIF oder NIE und der Vor- und Nachname des zu konsultierenden Inhabers korrekt eingegeben wurden mit:
- die in Ihrem Ausweis enthaltenen Daten oder
- wenn die Genehmigung des Inhabers vorliegt, durch Rücksprache mit der Generaldirektion der Polizei (DGP).
- Im Falle der Bestätigung der Diskrepanz zwischen den aufgezeichneten Daten und denen, die sich aus der Überprüfung ergeben, ist eine nachträgliche Abfrage der Einkommensbescheinigung mit den korrekten Daten erforderlich, die aus der Validierung Ihres DNI / NIE oder der Konsultation der DGP abgeleitet wurden.
- Im zweiten Fall „nicht in der Steuerzählung auftauchen“:
- Die AEAT teilt uns mit, dass regelmäßige Prozesse zur Aktualisierung der AEAT-Volkszählung durchgeführt werden, mit automatischen Registrierungen auf Grundlage der Informationen des Innenministeriums, zur Aufnahme von Inhabern neuer von der DGP ausgestellter Ausweise oder entweder durch Aktualisierung der Volkszählung jedes Mal, wenn sie nach Konfrontation mit der DGP eine Stellungnahme oder eine Anfrage zu einem DNI / NIE erhalten, die nicht in der Zählung enthalten sind.
- Aus diesem Grund wird empfohlen, wenn Sie eine Antwort von "Unidentified" erhalten und sicher sind, dass die identifizierenden Daten korrekt sind, die Konsultation nach einer angemessenen Zeit zu wiederholen, um zu sehen, ob die Zählung aktualisiert wurde.