Die Abteilung für Wirtschaft und Wissen veröffentlicht den Kommunikationsdienst der Anfrage bezüglich bestimmter Ausnahmen bezüglich der Geschäftszeiten.
Entsprechend der Gesetz 18/2017 vom 1. August Für den Bereich Handel, Dienstleistungen und Messen können Kommunen bei der für Handel zuständigen Abteilung Folgendes beantragen:
- Die Öffnungszeiten von Gewerbebetrieben rechtzeitig ändern (gemäß Art. 36.5).
- Fordern Sie die Auswirkungen der Geschäftszeiten an, um den Zustand einer Touristengemeinde zu nutzen (gemäß Art. 38).
- Teilen Sie die Erlaubnis von Betrieben mit, die sich in unmittelbarer Nähe der Hawker-Märkte befinden, zu den gleichen Öffnungszeiten wie der Markt zu öffnen, wenn dieser an einem Feiertag stattfindet.
Diesen Service finden Sie in der Rubrik Verfahren, innerhalb des Katalogs der Geschäfts- und Wissensverfahren, im Dienst EMC – Kommunikation – Anfrage bezüglich bestimmter Ausnahmen bezüglich der Geschäftszeiten.