Die Vermögensverantwortung der Verwaltung vor den elektronischen Mitteilungen
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Der Blog es.publico hat einen interessanten Artikel über die Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf Meldungen unter Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens des Gesetzes 39/2015 veröffentlicht.
¿Die Verwaltung, die keine Benachrichtigung an das von der interessierten Partei angegebene elektronische Gerät oder die E-Mail-Adresse sendet, kann eine Vermögenshaftung auf sich nehmen.?, von David Arjones Giráldez.