Gesetz 11/2007: Förderung der Interoperabilität

Die elektronische Verwaltung ist ein besonders nützliches Instrument, um eine effektivere, effizientere und modernere öffentliche Verwaltung zu erreichen. Und für die Bürger stellt es eine wesentliche Verbesserung der Verfügbarkeit von Diensten dar, die rund um die Uhr unabhängig von ihrem geografischen Standort angeboten werden, unnötige Reisen vermeidet, die soziale Inklusion verbessert und den Zugang zu öffentlichen Informationen erleichtert .

Ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der elektronischen Verwaltung war in diesem Sinne die Zulassung des Gesetz 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Diensten, das einen regulatorischen Rahmen bietet, der Hindernisse beseitigteres rechtliche Voraussetzungen für seine vollständige Entwicklung, wobei der Schlüsselfaktor dieses Gesetzes die Anerkennung eines neues Bürgerrecht: elektronischer Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Und dieses Bürgerrecht wird zur Pflicht für die Verwaltungen, die bis zum 31. Dezember 2009 alle ihre öffentlichen Dienste online stellen müssen.

Gesetz 11/2007: Änderungen in Prozessen

Aufgrund des Gesetzes 11/2007 müssen einige der Verwaltungsverfahren neu gestaltet werden, um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und zu verringern, ein Prozess, bei dem die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen von größter Bedeutung ist.

Das neue Dienstleistungsmodell für die allgemeine Staatsverwaltung müssen ihren Zugang erleichtern, sowohl über die für jede Abteilung spezifischen Zugangspunkte als auch über einen globalen Zugangspunkt, damit der Bürger die interne Struktur der Verwaltung nicht kennen muss, um sie nutzen zu können. Die Bürger werden nicht nach Informationen oder Daten gefragt, die sich im Besitz der Verwaltungen befinden, aber wenn sie zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen, können diese in elektronischer Form übermittelt werden.

Steigerung der Interoperabilität

Mit dem Ziel, rechtliche Garantien für die unter Verwendung elektronischer Verfahren durchgeführten Aktionen zu bieten, legt das Gesetz die Rechtsordnung der elektronischen Verwaltung fest und achtet besonders auf die Kooperationsmechanismen zwischen Verwaltungen, um die Interoperabilität der entwickelten Systeme und Anwendungen zu gewährleisten und die Wiederverwendung von Anwendungen und Technologietransfer zwischen ihnen. Daher wirkt sich eine der Maximen des Gesetzes direkt auf das Kompetenzzentrum des AOC-Konsortiums aus, die Interoperabilität der Informationssysteme der katalanischen öffentlichen Verwaltungen.

Das Gesetz stärkt auch eine der Initiativen des Ministeriums für öffentliche Verwaltung, das Kommunikationsnetz zwischen allen öffentlichen Verwaltungen, das sogenannte SARA-Netzwerk. Das AOC-Konsortium ist das Unternehmen, das über die Plattform Zugang zu seinen Diensten bietet EACAT, das Extranet der katalanischen Verwaltungen.

Regulierungsfolgen des Gesetzes 11/2007 in Katalonien

Das Gesetz 11/2007 hat in den meisten Formulierungen den Charakter einer Grundgesetzgebung und lässt daher Raum für regionale Entwicklungen. Aus diesem Grund fördert die Regierung der Generalitat Gesetzesinitiativen, sowohl einen Gesetzentwurf als auch ein Dekret, die die Regulierung des staatlichen Rechts vervollständigen und einen weiteren Schritt in diesem Prozess der Entwicklung der elektronischen Verwaltung machen würden.

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