Aufruf zur Förderung der Verbesserung der Straßeninfrastruktur in ländlichen Gebieten und Bergkreisen und -gemeinden 2026-2029

Das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährung hat die Resolution veröffentlicht
ARP/2424/2025 vom 19. Juni, mit dem sie rufen um Hilfe an lokale Behörden in den Gebieten
ländlichen Gebieten und Bergregionen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur für die Erschließung ländlicher Gebiete
Lebensräume, Grundversorgung und landwirtschaftliche Betriebe in ländlichen Gebieten und Landkreisen
Berg.
Ziel dieser Beihilfe ist die Förderung von Investitionen in Zufahrtsstraßen zu bewohnten ländlichen Gebieten,
zu den Grundversorgungs- und Landwirtschaftsbetrieben, um die Erreichbarkeit der Zentren der
Bevölkerung, Förderung der Mobilität im gesamten Gebiet und möglichst Vermeidung von Bevölkerungsabwanderung,
Gewährleistung des territorialen Gleichgewichts und des sozialen Zusammenhalts. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
folgende Aktionen:
a. Die Maßnahmen zur Erweiterung, Verbesserung und/oder Anpassung einer bestehenden Landstraße oder von Landstraßen/
s, die ihre Nutzungsdauer und Nutzungsdauer des Vermögenswerts bereits erfüllt haben oder eine erhebliche Verschlechterung aufweisen
strukturellen, die seine Transitivität, Verkehrssicherheit und die Verbesserung erfordern können oder
umfassende Reform.
b. Spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Stabilisierung von Hängen,
Änderung der Route, Installation von Schutzzäunen oder Beschilderung. Pflasterung von
unbefestigte Straßen, die Zugang zu bewohnten Dörfern bieten.

c. Instandhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Straßenqualität, die
jede oberflächliche strukturelle Verschlechterung, die seine Transitivität, Sicherheit und Gefährlichkeit beeinträchtigt
Straße.
Begünstigte können Berggemeinden und Gemeinden sein, die zu Bergkreisen gehören.
Gemeinden im ländlichen Raum mit weniger als 100 Einwohnern/km² und Kreisverwaltungen in
Berg und der Generalrat von Aran.
Dieser Zuschuss für die Jahre 2026, 2027,2028, 2029 und 20.000.000 ist mit XNUMX Euro dotiert.
mit einer Ausschüttung von 5.000.000 Euro jährlich, dotiert mit den Höchstbeträgen gemäß
die in Abschnitt 5.1 der gesetzlichen Grundlagen (Straßenordnung) festgelegten Prozentsätze
ACC/132/2022 vom 25. Mai).
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollen die Lebensfähigkeit des
ländlichen landwirtschaftlichen Infrastrukturen durch die Verbesserung der Kommunikationswege in ländlichen Gebieten. Diese
Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte und Berggebiete sind die Gebiete mit der höchsten
Defizit der Straßeninfrastruktur für die Kommunikation zwischen bewohnten Gebieten und für den Zugang zu
Grundversorgung, kann die Verbesserung dieser Straßen die Abwanderung dieser Gebiete bremsen
Zonen.

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