Benachrichtigungen zwischen katalanischen Verwaltungen, durchEACAT

Benachrichtigungen zwischen öffentlichen Verwaltungen und ihren öffentlichen Einrichtungen müssen über die Plattform erfolgen. EACAT, wie von der Kommission für digitale Transformation am 22. Juni festgestellt.

Diese Vereinbarung berücksichtigte die organisatorischen Vorteile, die sich durch die Nutzung vonEACAT(Die Benachrichtigungen gelangen in das Eingangsregister und werden von dort an die Verwaltungseinheit der jeweiligen Akte weitergeleitet.) Ein Vorteil, der sich bei der Nutzung von e-NOTUM insbesondere dann zeigt, wenn die Verwaltungen als Empfänger der Benachrichtigungen fungieren (und, wohlgemerkt, alle sind sowohl Aussteller als auch Empfänger von Benachrichtigungen).

Der von ihm angebotene Service EACAT hält sich strikt an die Bestimmungen des Gesetzes 29/2010 vom 3. August über die Nutzung elektronischer Medien im öffentlichen Sektor Kataloniens, in dem in Artikel 24, der die Kommunikation zwischen öffentlichen Stellen auf elektronischem Wege regelt, genau dieser Aspekt in Bezug auf die jeweiligen Register der interagierenden Verwaltungen hervorgehoben wird, sowie die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass elektronische Verwaltungsdienste zu Effektivität und Effizienz in der Kommunikation innerhalb des katalanischen öffentlichen Sektors beitragen.

Im Rahmen derselben Vereinbarung innerhalb der Kommission für digitale Transformation wurde ein Moratorium für die Nutzung voneNOTUM als Mittel zum Austausch von Benachrichtigungen zwischen öffentlichen Verwaltungen, um den Organisationen, die es für diese Funktion nutzten, Zeit für die erforderlichen Anpassungen zu geben.

Nachdem ein Jahr seit der Vereinbarung vergangen war, wurde auf der letzten Sitzung der Kommission der endgültige Termin für die Anwendung der Beschränkung festgelegt. eNOTUM bei der Übermittlung von Mitteilungen zwischen Behörden, und zwar so, dass nur natürliche Personen (Bürger) oder juristische Personen (Unternehmen und andere Einrichtungen) als Empfänger zugelassen werden. Der Termin, ab dem die genannte Einschränkung gilt, ist der 1. Oktober 2018.

Des Weiteren muss gesagt werden, dass während dieses Zeitraums EACAT Es wurden Verbesserungen vorgenommen, um Benachrichtigungen innerhalb aller durchgeführten Verfahren deutlicher zu unterscheiden, sodass bei Benachrichtigungsverfahren das Datum der Bereitstellung auf der Quittung angegeben wird.

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