De-minimis-Beihilfen zur Förderung und zum Schutz der katalanischen Gastronomie (Zeilen 3, 4, 5, 6, 7 und 8) Vierter Aufruf

Sie können De-minimis-Hilfen für die Förderung und den Schutz der katalanischen Gastronomie beantragen (Zeilen 3, 4, 5, 6, 7 und 8) Vierter Aufruf.

Es wurde veröffentlicht in Catàleg de Tràmits Der Dienst zur Beantragung von De-minimis-Hilfen zur Förderung und zum Schutz der katalanischen Gastronomie (Zeilen 3, 4, 5, 6, 7 und 8) Vierter Aufruf.
Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist:

  • Für Anfragen bezüglich der Zeilen 3, 4, 5, 6 und 8 gilt eine Frist von 15 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung im DOGC.
  • Für Anfragen gemäß Zeile 7, für im Dezember durchgeführte Maßnahmen: vom Tag nach der Veröffentlichung im DOGC bis zum 28. Februar 2026.

El termini Die Einreichung von Kandidaturen beginnt vom 19. Februar bis zum 5. März 2026.

Um Ihre Kandidatur einzureichen, müssen Sie zu „Verfahren“, „Verfahrenskatalog“, „Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährung“ gehen.ARP – De-minimis-Beihilfe zur Förderung und zum Schutz der katalanischen Gastronomie (Zeilen 3, 4, 5, 6, 7 und 8) Vierter Aufruf".

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