Die Frist für die Übermittlung der Vertragsdaten für das Jahr 2023 bis RPC endet am 29. Februar

Wie in der fortgeschrittenvorherigen PostUm die Fristen einzuhalten, die in den Vorschriften zur Regelung der Übermittlung von Vertragsdaten an das öffentliche Vertragsregister festgelegt sind, ist es erforderlich, dass vor dem 29. Februar 2024, Die Daten der Verträge, die dem Jahr 2023 entsprechen, werden an das öffentliche Vertragsregister gemeldet. In diesem Sinne müssen die Verträge im Zustand „Auftraggeber“ vor diesem Datum von den öffentlichen Auftraggebern überprüft oder „Vertrag zurückgegeben“ werden den Versand so schnell wie möglich durchzuführen. Wir erinnern Sie auch an die Verpflichtung, diesen Service zu nutzen und gegebenenfalls auch über die Vertragssituationen (Änderungen, Verlängerungen und Auflösungen) in Bezug auf die bereits übermittelten Verträge zu informieren. Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, erinnern wir Sie an die spezifischen Supportinhalte zur Durchführung dieser Aktionen: Wir stellen Ihnen auch die zur Verfügung Support-Portal zur Unterstützung öffentlicher Verträge.
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