ACC – Subventionen für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen 2023, 2024 und 2025. Scope 2: Projektdurchführung

Die Abteilung für Klimaschutz, Ernährung und ländliche Agenda eröffnet die Anruf der Hilfe für Eindämmungsmaßnahmen und Anpassung an den Klimawandel 2023, 2024 und 2025. Geltungsbereich 2: Durchführung von Projekten. Die Bewerbungsfrist beginnt am 4. August und endet am 3. Oktober 2023.

El termini Die Bewerbungsfrist beginnt am 4. August endet am 3. Oktober 2023.

Förderhöhe: 35.000.000 Euro. Die Hälfte dieses Betrags ist für Kommunen mit einer Einwohnerzahl von höchstens 1.000 Einwohnern und für diese Gemeinden vorgesehen
von weniger als 50.000 Einwohnern, die Vorschläge einreichen, deren Geltungsbereich ausschließlich auf differenzierte Bevölkerungszentren außerhalb der Hauptstadteinheit der Gemeinde beschränkt ist, mit maximal 1.000 Einwohnern pro Zentrum. Mindestförderbetrag: 30.000 €; Maximaler Förderbetrag: 300.000 €

Der subventionierte Betrag darf den in der folgenden Tabelle beschriebenen Prozentsatz der Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschreiten:

Anzahl der in der Gemeinde registrierten Einwohner (Idescat) %

<1.000 -> 95 %
1.001 – 5.000 -> 90 %
5.001 – 20.000 -> 85 %
20.000 – 50.000 -> 80 %

50.001 -> 75 %

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