Registrierung von nicht-medizinischen Defibrillatoren (AEDs)

Ein Herz mit einem Pluszeichen und einem Blitz im Inneren des Herzens

Das Gesundheitsministerium veröffentlicht das Verfahren zur Registrierung von Defibrillatoren außerhalb des Gesundheitsbereichs (DEA) ab dem 22. Juli dieses Jahres.

Einrichtungen, die über automatische oder halbautomatische externe Defibrillatoren (AED) verfügen, müssen vor der Verwendung dieser Geräte im Register der Defibrillatoren außerhalb des Gesundheitssektors beim Gesundheitsministerium registriert werden

Zentren, Dienste und Einrichtungen, die einer Genehmigung durch die Gesundheitsverwaltung unterliegen, sind von der Verpflichtung zur Registrierung in diesem Register ausgenommen.

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