El Ausschuss der RepresentaStändige Vertreter der EU (AStV) hat ein mit dem Europäischen Parlament vereinbartes Transaktionspaket zur Schaffung einer Verordnung verabschiedet, die die Freizügigkeit der Bürger durch Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Dokumente in der EU erleichtert.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Verfahren für die grenzüberschreitende Vorlage öffentlicher Urkunden zu Aspekten des Personenstands (z. B. Geburt, Tod, Ehe und eingetragene Partnerschaft) sowie von Dokumenten, die das Fehlen von Vorstrafen bescheinigen, zu vereinfachen
Die Verordnung berücksichtigt auch die öffentlichen Dokumente, die von EU-Bürgern verlangt werden können, wenn sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament oder bei den Kommunalwahlen wählen oder kandidieren wollen. Diese neue Verordnung wird die Notwendigkeit einer Legalisierung und anderer Formalitäten überflüssig machen und direkt zur Schaffung eines Europas für die Bürger beitragen.
Wenn der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments das Transaktionspaket genehmigt hat (nächster Termin am 12. November 2015), werden die Rechtstexte im Dezember 2015 an den Rat zurückgeschickt, mit dem Ziel, eine politische Einigung zu erzielen. Nach der formellen Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung wird über die Texte in zweiter Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt.
Schriftart: Magazin „Europa in Kürze“, Nr. 34, Woche vom 26. Oktober 2015