Der EU-Gerichtshof hebt das Safe-Harbor-Abkommen zum Datenschutzniveau in den USA auf

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat erklärt invàlidauf den Beschluss der Kommission zur Genehmigung des Safe-Harbor-Abkommens mit den Vereinigten Staaten. Dieses Abkommen gewährte amerikanischen Unternehmen, die ihm beigetreten sind, ein Schutzniveau, das dem europäischer Unternehmen vergleichbar ist. Dadurch wurde es diesen amerikanischen Unternehmen ermöglicht, unkompliziert und schnell mit den personenbezogenen Daten von Europäern umzugehen. Dieser Beschluss des EuGH hat folgende Konsequenzen:

  1. Datenübertragungen in die Vereinigten Staaten erfolgen in ein Land ohne das Schutzniveau, das Europa genießt
  2. Für die Verarbeitung in den USA muss die Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden, oder
  3. Beantragen Sie eine Genehmigung bei der spanischen Datenschutzbehörde.

Siehe Pressemitteilung des EuGH

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