Nacheinander Ausweitung der vollständigen Einführung der elektronischen Verwaltung, aus 2. April 2021 die Bestimmungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf das elektronische Vollmachtsregister, das elektronische Register, das Register der qualifizierten Beamten, den allgemeinen Zugangspunkt für die elektronische Verwaltung und die einheitliche Datei.
Am selben Tag tritt es auch in Kraft Königlicher Erlass 203/2021 vom 30. März zur Genehmigung der Verordnungen für die Leistung und den Betrieb des öffentlichen Sektors auf elektronischem WegeZiel ist es, die Verwaltungseffizienz zu verbessern, Transparenz und Beteiligung zu erhöhen, leicht nutzbare digitale Dienste zu gewährleisten und die Rechtssicherheit zu verbessern.
Dies ist eine lang erwartete Bestimmung, da sie Licht auf die Gesetze 39 und 40/2015 vom 1. Oktober wirft, insbesondere weil sie die Verwendung elektronischer Medien entwickelt und spezifiziert, um sicherzustellen, dass Verwaltungsverfahren sowohl von der Verwaltung als auch von der Verwaltung elektronisch abgewickelt werden und die Öffentlichkeit. Ziel ist es auch, einfach nutzbare digitale Dienste sicherzustellen.
Dieser königliche Erlass, unter anderem:
- Es legt den Mindestinhalt der elektronischen Zentrale der öffentlichen Verwaltungen fest.
- Legt Bestimmungen zur Identifizierung und Authentifizierung öffentlicher Verwaltungen und interessierter Personen fest (einschließlich der Akkreditierung der Vertretung).
- Darin wird klargestellt, dass nur öffentliche Mitarbeiter berechtigt sind, auf Informationen zuzugreifen, die zwischen öffentlichen Verwaltungen übermittelt werden.
- Es wird dargelegt, wie die Praxis der Meldungen auf elektronischem Wege durchgeführt werden sollte.
- Es legt die Codes des Verwaltungsinformationssystems (SIA) und des Gemeinsamen Verzeichnisses der Organischen Einheiten und Ämter (DIR3) als Element fest, von dem aus der Austausch von Daten und interoperablen Dokumenten durchgeführt wird.
- Definiert den Vorgang der Digitalisierung und authentischen Vervielfältigung der Papierdokumente, die sich im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befinden und von der interessierten Partei zur Aufnahme in eine Verwaltungsdatei bereitgestellt wurden.
- Es ändert das National Interoperability Scheme.
Die Dienste des AOC ermöglichen es Ihnen, die Bestimmungen des Königlichen Dekrets 203/2021 vom 30. März einzuhalten, da wir vom ersten Moment an daran arbeiten, sie so schnell wie möglich in allem Notwendigen anzupassen, damit die Benutzer die Bestimmungen einhalten äußerste Strenge.