Die Frist zur Übermittlung der Daten für 2024 an das öffentliche Vertragsregister endet am 28. Februar

Die katalanischen öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Verträge beim Register für öffentliche Aufträge einreichen (RPC), vor dem 28. Februar 2025, die Daten zur Vertragstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024.

Diese Maßnahme muss unter Einhaltung der in den Vorschriften für die Übermittlung vertraglicher Daten festgelegten Fristen durchgeführt werden. RPC und wodurch es auch möglich wird, dass es anschließend dem staatlichen Register für öffentliche Aufträge und dem Generalrechnungsprüfer vorgelegt wird, ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Gesetz über öffentliche Aufträge.

Daher ist es erforderlich, dass zu diesem Datum alle Daten über öffentliche Verwaltungsverträge (Vergaben, Änderungen, Verlängerungen und Abrechnungen) für das Jahr 2024 vorliegen. werden informiert in RPC und dass diejenigen, die sich derzeit noch im Status „Auftraggeber“ oder „zurückgegebener Vertrag“ befinden, ordnungsgemäß in den Status „Beirat“ überführt werden. 

Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, stellen wir Ihnen spezifische Supportinhalte zur Verfügung, mit denen Sie die folgenden Aktionen durchführen können:

Wir stellen Ihnen auch alle anderen Support-Inhalte des Dienstes unter zur Verfügung Support-Portal zur Unterstützung öffentlicher Verträge, ebenso wie Selbstschulungsmaterial für den Dienst auf dem AOC Campus.

Der eContracting-Service arbeitet daran, sicherzustellen, dass diese Übermittlung von Vertragsdaten an die RPC erfolgt automatisch über die Plattform für öffentliche Beschaffungsdienste (PSCP) durch Aktivierung der Integrationsfunktionalität der beiden Tools. Zukünftig werden wir Sie über weitere Details und Fristen bezüglich der Implementierung dieser neuen Funktion informieren. Sie gilt jedoch nur für Veröffentlichungen, die in der PSCP von Beginn der Integration an, nicht so bei den vorherigen, weshalb Sie weiterhin die RPC von Ihrer Organisation, auf dem üblichen Weg.

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