- Elektronische Verarbeitung
Deaktivierung aufgrund von Inaktivität von Darstellungen, deren Validierung noch aussteht
Die Vertretungsbescheinigung bescheinigt eine Beziehung zwischen einer natürlichen Person und einer juristischen Person. Diese Darstellung ist gültig und muss nicht wiederholt oder dem Darsteller mitgeteilt werden.
Wenn Sie diese daher erneut in Representa registrieren möchten, das heißt, wenn Sie versuchen, zu registrieren, dass die auf der Vertretungsbescheinigung aufgeführte natürliche Person die juristische Person vertritt, gibt die Plattform eine Warnung zurück: Es ist nicht möglich, diese Kombination von NIFs zu registrieren.
Eine Vertretungsbescheinigung hat die gleiche Gültigkeit wie ein Eintrag in einem elektronischen Vollmachtsregister wie beispielsweise Representa. Da diese Zertifikate bereits für sich genommen das zwischen zwei Personen bestehende Vertretungsverhältnis bescheinigen, Eine Registrierung der Vertretungen in REPRESENTA ist nicht erforderlich.
Mehr Informationen unter Müssen Vertretungen bei Verwendung eines Vertreterzertifikats eingegeben werden?