Neuer digitaler Sozialkartendienst des INSS

Das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) hat den Dienst „Digitale Sozialkarte“ (TSD) geschaffen, um den derzeitigen Beratungsdienst des Öffentlichen Registers für Sozialleistungen (RPSP) zu ersetzen, der Ende 2025 eingestellt wird.

Dieser neue Service bietet drei Arten von Beratung:

  1. Beratung zu den Vorteilen des TSD: ermöglicht Ihnen die Einsicht in die Leistungen, die die Bürger erhalten und die beim TSD verfügbar sind.
  2. Konsultation wirtschaftlicher Daten zum TSD: ermöglicht Ihnen die Einsichtnahme in die erweiterten Informationen zu den wirtschaftlichen Daten der Leistungen, einschließlich einer Liste der verfügbaren Leistungen, einer Liste der Zuschläge und einer Liste der Zahlungen für den Zuschlag und die Leistung.
  3. Konsultation der Mitglieder der Familieneinheit Mindestlebenseinkommen (IMV) oder Soziales Integrationseinkommen (RIS) des TSD: ermöglicht Ihnen die Abfrage der Mitglieder der Familieneinheit, die Leistungsempfänger sind.

Zugriff auf TSD abhängig davon, ob die Entität RPSP konsumiert hat

  • Entitäten, die KEINE Autorisierung vom RPSP-Dienst haben

Ab sofort können Organisationen, die neue Berechtigungen zur Nutzung von INSS-Diensten beantragen möchten, dies über Bildschirme tun.EACAT oder durch Integration, die PID verweist sie bereits auf die neuen TSD-Dienste.

  • Entität mit RSPC-Dienstberechtigungen

Das AOC hat automatisch alle Genehmigungen migriert, die wir vom Konsultationsdienst des Registers für öffentliche Sozialleistungen (RPSP) hatten.. Die Migration wurde durchgeführt, um zwei der drei Dienste: Abfrage der TSD-Leistungen und Abfrage der wirtschaftlichen Daten der TSD (Zahlungen).

Was den dritten Dienst betrifft, so Konsultation der Mitglieder der Wohneinheit, da es sich um ein völlig neues System handelt, können die Berechtigungen nicht von Amts wegen migriert werden und daher muss der Zugang wie immer beantragt werden: basierend auf einem Verfahren das den Zugang zu Informationen rechtfertigt.

Termine zum Markieren in Ihrem Kalender

– bis zum 30. September: Neue Verfahren können beim RPSP-Dienst genehmigt werden, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Wenn Sie den Verbrauch durch Integration wünschen, fordern Sie jetzt den TSD-Dienst an, um zu vermeiden, dass Sie bei der Kündigung von RPSP eine neue Integration durchführen müssen.

– ab 1. Oktober: Im RPSP-Dienst werden keine neuen Verfahren mehr zugelassen.

– vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025: Koexistenz der „alten“ RPSP-Dienste mit den neuen, sodass Organisationen sich schrittweise in die neuen TSD-Dienste integrieren können.

– ab 1. Januar 2026 Der RPSP-Dienst wird nicht mehr verfügbar sein..

Daher empfehlen wir Ihnen, so bald wie möglich mit den Integrationsaufgaben für die neuen INSS TSD-Dienste zu beginnen. In den nächsten Wochen erscheint der neue TSD-Servicebrief.

Zugehörige Dokumentation

Dokument zur TSD-Dienstintegration

Veröffentlicht in