Die Generalitat eröffnet die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an unbefestigten Straßen in kommunalem Besitz in den Bergregionen und im Aran für das Jahr 2025 (Beschluss TER/1610/2025 vom 28. April).

Ziel dieser Förderlinie ist es, die Berg- und Aran-Regionen bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an unbefestigten Straßen in kommunalem Besitz zu unterstützen, die vom 16. September 2024 bis zum 15. September 2025 durchgeführt werden.

Die förderfähigen Maßnahmen sind in Grundlage 2 der Verordnung VPD/184/2022 vom 22. Juli (DOGC Nr. 8718 vom 27.7.2022) festgelegt.

Die Bezirksräte haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, den Antrag bei der Dienststelle „TER – Zuschüsse für Instandhaltungsmaßnahmen an unbefestigten Straßen in Bergbezirken und Aran 2025“ des Ministeriums für Territorium, Wohnungsbau und ökologischen Wandel einzureichen.

Sie müssen zu Verfahren, Verfahrenskatalog, Ministerium für Territorium, Wohnungsbau und ökologischen Wandel gehen, „TER – Zuschüsse für Instandhaltungsmaßnahmen auf unbefestigten Straßen in Bergregionen und im Aran 2025".

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