Die Europäische Kommission hat einige detaillierte Richtlinien über die Definition von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI), um die Anwendung der Regulierung der künstlichen Intelligenz (KI-Gesetz). Dieser Leitfaden soll Anbietern und anderen Beteiligten dabei helfen, festzustellen, ob es sich bei einem Softwaresystem um ein KI-System im Sinne des KI-Gesetzes handelt.
Schlüsselelemente der Definition eines künstlichen Intelligenzsystems
- Maschinenbasiertes System: KI-Systeme werden entwickelt und auf Maschinen ausgeführt, einschließlich Hardware- und Softwarekomponenten. Dies umfasst alles von herkömmlichen Computersystemen bis hin zu neuen Systemen wie dem Quantencomputer.
- Autonomie: KI-Systeme sind so konzipiert, dass sie mit unterschiedlichen Autonomiestufen arbeiten, das heißt mit einem gewissen Grad an Handlungsunabhängigkeit hinsichtlich menschlicher Eingriffe. Ausgeschlossen hiervon sind Systeme, die ausschließlich mit manueller Steuerung arbeiten.
- Anpassungsfähigkeit: KI-Systeme können nach der Bereitstellung selbstlernende Fähigkeiten aufweisen, sodass sich das Verhalten des Systems während der Nutzung ändern kann. Diese Anpassungsfähigkeit ist keine unabdingbare Voraussetzung für alle KI-Systeme.
- Ziele des KI-Systems: KI-Systeme sind so konzipiert, dass sie gemäß einem oder mehreren Zielen arbeiten, die explizit oder implizit sein können. Explizite Ziele werden direkt von Entwicklern codiert, während implizite Ziele aus dem Verhalten des Systems abgeleitet werden können.
- Schlussfolgerung zur Generierung von Ergebnissen: Ein KI-System muss aus Eingabedaten ableiten können, wie Ergebnisse wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen generiert werden. Diese Inferenzfähigkeit ist ein Schlüsselmerkmal, das KI-Systeme von anderen Systemtypen unterscheidet.
- Ergebnisse, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können: KI-Systeme generieren Ergebnisse, die sowohl physische als auch virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Dies umfasst alles von Vorhersagen und Empfehlungen bis hin zur Inhaltserstellung und automatisierten Entscheidungen.
Die Definition eines KI-Systems im KI-Gesetz ist weit gefasst und flexibel, um den raschen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Nicht alle Softwaresysteme werden als KI-Systeme betrachtet; nur diejenigen, die die genannten sieben Schlüsselelemente erfüllen. Dieser Leitfaden ist zwar nicht bindend, bietet aber wichtige Hinweise zur Auslegung und Anwendung des KI-Gesetzes.