Aktualisierung des Behindertendienstes in den übrigen autonomen Gemeinschaften

Als Folge der Genehmigung der Königliches Dekret 888/2022 vom 18. Oktober zur Festlegung des Verfahrens für die Anerkennung, Feststellung und Qualifizierung des Grades der BehinderungDer Dienst, der Daten zu Behinderungen aus den übrigen autonomen Gemeinschaften bereitstellt, wurde erneuert.

Wenn Sie also für Ihr Verfahren die Behinderungssituation der betroffenen Person berücksichtigen müssen,eresAußerhalb Kataloniens werden folgende Daten zurückgegeben:

  • den Grad der Behinderung unter Angabe des Prozentsatzes
  • Art der Behinderung der Person: körperlich, psychisch, sensorisch, geistig, intellektuell 
  • Anerkennung oder Nicht-Anerkennung eingeschränkter Mobilität
  • Notwendigkeit des Wettbewerbs durch Dritte
  • Notwendigkeit einer Begleitperson für öffentliche Verkehrsmittel
  • Anerkennung, ob die Behinderung dauerhaft ist oder nicht

Und Angabe mehrerer für das Verfahren notwendiger Termine:

  • Anerkennung eingeschränkter Mobilität. 
  • Zur Erkenntnis der Notwendigkeit von Unterstützung durch Dritte
  • Datum seit der Ausstellung des Behindertenausweises vàlid
  • Datum der Überprüfung des Behindertenausweises

Bitte beachten Sie abschließend, dass dieser Service nicht die Möglichkeit bietet, Daten über Menschen mit Behinderungen in der autonomen Gemeinschaft Katalonien einzusehen, da diese Abfrage ausdrücklich vom zuständigen Dienst der Abteilung für Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen der Generalitat de Catalunya durchgeführt werden muss.

Zugehörige Dokumentation

Dienstbriefe:

Daten zum Grad der Behinderung. Königliches Dekret 888/2022 (Autonome Gemeinschaften)

Grad der Behinderung (Generalitat de Catalunya)

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