- Elektronische Vertragsgestaltung
Das Auftragnehmerprofil bringt eine neue Version mit verbesserten Funktionen für die Erstellung des ESDC heraus, wodurch der Ausschreibungsprozess agiler und effizienter wird
In den letzten Monaten haben wir in verschiedenen Pressemitteilungen über das Projekt informiert,Aktivierung der Integrationsfunktionalität der Public Procurement Services Platform (im Folgenden PSCP), das die Auftragsprofile der katalanischen Auftraggeber enthält und das Instrument ist, mit dem diese alle Phasen der Ausschreibungen und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Auftragsvergabeprozess bekannt geben müssen, und das öffentliche Vertragsregister (nachfolgend RPC), notwendig zur Übermittlung der Informationen zu vergebenen Aufträgen.
L 'Ziel dieser Integration ist, dass mit einer einzigen Aktion durch den öffentlichen Auftraggeber, die Dateien und die Daten werden in den beiden eContracting-Tools veröffentlicht.
Es wird erwartet, dass dieses Tool allen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung steht. vor dem Ende der zweiten Hälfte des Jahres 2025, speziell:
Wann werden die veröffentlichten Daten aus dem Auftragnehmerprofil in das Öffentliche Auftragsregister übertragen?:
Für Dateien, die im Auftragnehmerprofil erstellt wurden, ab dem Aktivierungsdatum der Integration des Auftraggebers werden vom RPC an das RPC gesendet. Veröffentlichungim Auftragnehmerprofil die Phase, in der sich sein/ihr Verbesserung.

Welche Phasen und Dokumente werden in das öffentliche Vertragsregister übertragen?:
1.- Phase der Formalisierung der Verfahren, die in den restlichen vorherigen Phasen durchlaufen wurden.
2.- Vergabephase für die unten aufgeführten Vertrags- oder Veröffentlichungsarten.
3.- Formalisierungsphase in Fällen, die nicht zur Entscheidung weitergeleitet wurden.
4.- Ausführungsphase:
Die an das RPC übermittelten Dokumente müssen, sofern erforderlich, die folgenden Merkmale aufweisen:
Welche Veröffentlichungen werden nicht an das Öffentliche Vertragsregister übermittelt?
Diese Integration sieht zunächst ausnahmsweise einige Fälle vor, die nicht in das RPC übertragen werden (da gleichzeitig mit der Erneuerung desselben eine schrittweise Reduzierung dieser Fälle geplant ist):
Welche Veränderungen bringt die Integration mit sich?
1.- Zum Zeitpunkt der Aktivierung, also zu den oben genannten Terminen, werden die in der Version vom 22 hinzugefügten und in dieser Veröffentlichung beschriebenen PSCP-Felder obligatorisch: Die Plattform für öffentliche Beschaffungsdienstleistungen umfasst neue Felder, um die Integration in das öffentliche Auftragsregister vorzubereiten
2.- Dateimanager, die automatisch Daten an den PSCP-Publikationsmanager melden (für den Integrationsnutzungsmodus), müssen diese notwendigen Felder melden, damit die Phasen veröffentlicht werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, neueste Version des PSCP-spezifischen Messaging-Integrationsdokuments.
3.- Im PSCP Publications Manager werden zwei Konsolen aktiviert, die Folgendes ermöglichen:
-Überwachung des Sendungsstatus vom PSCP zum RPC. Die Konsole ermöglicht Ihnen die Anzeige des Status der gesendeten Verträge anhand von Filtern. Darüber hinaus versendet das PSCP Informations-E-Mails, falls bei der Sendung ein Fehler auftritt.
-Die Abwicklung von Kleinaufträgen.

Aspekte, die von Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die eine Integration mit dem öffentlichen Vertragsregister von ihren Beschaffungsdateimanagern aus entwickelt haben.
Die neuen Integrationsdienste werden zunächst parallel zum RPC des PSCP und dem bestehenden RPC-Webdienst für externe Beschaffungsmanager verfügbar sein. Diese direkt integrierten Anwendungen erhalten jedoch eine Fehlermeldung (-1) für Verträge, die erfolgreich sein sollen und bereits zuvor vom PSCP gesendet wurden.
Dieser Fehler -1 kann eine der folgenden Meldungen enthalten, die die Integratoren zur korrekten Interpretation berücksichtigen müssen, um die Registrierungsnummer im RPC der bereits gesendeten Verträge behalten und diese Meldungen als gültig angeben zu können von Ihrem System
Vertragsantwort:
„Es liegt ein Vertrag mit dem gleichen Aktenzeichen vor, die bestehende Registernummer lautet (…)“
„Ein Vertrag kann nicht durch die JCCA geändert werden.“
„Ein von der JCCA validierter Vertrag kann nicht geändert werden.“
Vergleichsantwort:
„Die Daten einer an die JCCA gesendeten Abrechnung können nicht aktualisiert werden.“
„Die Daten einer von der JCCA validierten Siedlung können nicht aktualisiert werden.“