- Digitale Zertifizierung
- idCAT- und T-CAT-Registrierungseinheiten
- Digitale Identität
- Identität und digitale Signatur
Möglichkeit zur Löschung der bei der Ausstellung des idCAT-Zertifikats angefertigten beglaubigten Kopie
Im Laufe dieses Monats Dezember wird EACAT Sie über die Lösung des Antrags auf Rückerstattung ungerechtfertigter Einkünfte aufgrund des von Amts wegen erteilten Widerrufs der per Karte ausgestellten T-CAT-Zertifikate informieren.
Wir erstatten die entsprechenden Beträge auch durch eine Zahlung auf das Girokonto, das Sie zuvor über den EACAT-Dienst bereitgestellt haben (sowie eine Bescheinigung über den Kontoinhaber).
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern, dass EACAT im Juli 2024 den Vorschlag zur Lösung dieses Dossiers mitgeteilt hat, der von Ihnen die Angabe der IBAN-Nummer Ihrer Institution und einer Eigentumsbescheinigung des Bankkontos verlangt.
Bei Vorfällen im Zusammenhang mit diesem Verfahren können Sie sich an die wenden Kundendienstzentrum (CAU).
Weitere Informationen in den FAQ: Erstattungsinformationen für den Widerruf von T-CAT-Karten.