Das Ministerium für Gleichstellung und Feminismus eröffnet das Verfahren für EAIAs, Fälle an einen Technical Meeting Point Service (STPT) weiterzuleiten.
Artikel 8.1 b von Dekret 357/2011 vom 21. Juni, der Technischen Treffpunktdienste sieht vor, dass die Überweisung an den Dienst unter anderem durch die zuständigen Stellen in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes erfolgt.
Die Kommunikation zwischen der Koordinierungsstelle des STPT und der EAIA des Gebiets erfolgt über den spezifischen Dienst derEACATum die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen zu erhalten und zu schützeneresgesund.
Zur Bearbeitung gehen Sie im Servicekatalog zu „Prozeduren“ und dort konkret zum Service IFE – Überweisungen von lokalen Behörden (EAIA) an den Technical Meeting Point Service (STPT).