- Elektronische Benachrichtigung
Mehrkanalige Verwaltungsmitteilungen: auf Papier und elektronisch
e-NOTUM gleicht seine Tätigkeit in Bezug auf natürliche und juristische Personen aus und ermöglicht die Erstellung von Meldungen ohne Kontaktdaten, wenn es um Personen geht, die zur elektronischen Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen verpflichtet sind.
Auf diese Weise können Meldungen bei juristischen Personen stets ohne Angabe von Kontaktdaten erstellt werden und bei natürlichen Personen unter Angabe, dass diese im elektronischen Verkehr mit öffentlichen Verwaltungen stehen. Diese Funktionalität war ab Juli 2023 per Integration verfügbar und wird nun ab dem 15. Mai nächsten Jahres auch über EACAT-Bildschirme möglich sein.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen können natürliche Personen jederzeit entscheiden, ob sie mit öffentlichen Verwaltungen zur Ausübung ihrer Rechte und Pflichten auf elektronischem Wege kommunizieren oder nicht , es gibt jedoch bestimmte Gruppen natürlicher Personen, die verpflichtet sind, sich elektronisch darüber zu informieren.
Es handelt sich um natürliche Personen, die:
Abgesehen von der letztgenannten Gruppe, die sich aufgrund ihres Arbeitnehmerstatus nicht als Empfänger elektronischer Benachrichtigungen über e-NOTUM bewerben kann, ermöglicht e-NOTUM die Übermittlung von Benachrichtigungen ohne Kontaktdaten an natürliche Personen, die als Personen gelten, die verpflichtet sind, sich auf elektronischem Wege mit den Verwaltungen in Verbindung zu setzen , während dieses Attribut angegeben wird, entweder über Integration (Konsultieren Sie die Dokumentation) oder über EACAT-Bildschirme (Konsultieren Sie die informativen FAQ).