- AOC-Schulung
- Interoperabilität
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Als Fortsetzung der Sammlung bewährter Praktiken erläutern wir in diesem Beitrag zwei Informationen, die bei der Durchführung von Via Oberta-Konsultationen korrekt gemeldet werden müssen.
Alle Organisationen, die Daten konsumieren, haben eine Mitwirkungspflicht für den Fall, dass sie von einem Audit informiert werden. Wenn die von uns besprochenen Daten nicht oder falsch gemeldet werden, kann dies in diesem Sinne zu erheblichen Problemen führen, da es schwierig ist, Unterlagen zur Rechtfertigung eines bestimmten Verbrauchs zu finden.
Bei der Angabe des Aktenzeichens, in dem die Anfrage kontextualisiert wird, ist es notwendig, sich auf die Angabe dieses Codes zu beschränken, ohne personenbezogene Daten des Dateninhabers einzubeziehen. Es ist auch nicht zulässig, das Feld mit Wörtern wie „Beweis“, „Test“, „Akte“ auszufüllen. Der gemeldete Code muss die korrekte Identifizierung der Datei ermöglichen, in der die Abfrage erfolgt.
Im Bereich des Namens des Beamten ist es erforderlich, die Identität der Person, die die Daten abfragt, korrekt anzugeben, um sicherzustellen, dass die Abfrage verantwortungsvoll und mit allen für das Verfahren erforderlichen Garantien durchgeführt wird.