Der neue Datenabfragedienst zur Geschichte der Ausländeraufenthaltsverfahren der Generaldirektion Polizei ist jetzt verfügbar.
Dieser Dienst steht allen öffentlichen Verwaltungen der zur Verfügung Abfrage der Daten über den Verlauf der Verfahren, die ein ausländischer Staatsbürger beantragt hat, um einen legalen Aufenthalt in Spanien zu erhalten.
Es liefert nicht nur die Daten der Verfahrenshistorie, sondern auch die entsprechenden Daten der von der ausländischen Person durchgeführten Verfahren. Das heißt im Grunde Sammeln Sie alle Aufenthaltszeiten, seit Sie diesen Status erhalten haben. Was wäre wie das TGSS-Arbeitsleben, aber im Ausland.
Da die Registrierung allein keinen Beweis für den tatsächlichen Aufenthalt darstellt, muss häufig nachgewiesen werden, ab welchem Datum ein Ausländer den Status eines Einwohners im spanischen Staat hat.
Es ist angebracht, darauf hinzuweisen, dass bei der Berechnung des Zeitpunkts des rechtmäßigen Aufenthalts einer ausländischen Person das Datum des Beschlusses, mit dem der erste Wohnsitz in Spanien gewährt wurde, berücksichtigt werden muss und NICHT das Datum der Benachrichtigung oder der Zustellung des Ausländerausweises (TIE).
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Dienstleistungscharta der DGP entsprechend dem Datendienst zur Geschichte von Ausländeraufenthaltsverfahren.
Wichtig: Es ist darauf hinzuweisen, dass Dieser Service sollte nicht mit der Beratung zum legalen Aufenthalt eines Ausländers verwechselt werden. Das ist nichts anderes als das, was es Ihnen ermöglicht, die Daten des rechtmäßigen Aufenthalts eines ausländischen Staatsbürgers in Spanien einzusehen und den Wohnsitzstaat eines Ausländers in Spanien anzugeben (ursprüngliche Aufenthalts- und Aufenthaltsgenehmigung, Verlängerung oder Erneuerung, langfristige Aufenthaltsdauer, Staatsangehörigkeit) oder ob Sie Familienangehöriger eines Gemeinschaftsbürgers sind oder welche Aufenthaltsart Ihnen gestattet ist.
Informationen zur Konsultation zum rechtmäßigen Aufenthalt von Ausländern finden Sie unter Dienstleistungscharta
Um das eine oder andere zu unterscheiden, geben wir Ihnen zwei Beispiele:
- Die Konsultation der Geschichte des Aufenthaltsverfahrens eines Ausländers Dies wäre im Rahmen eines Antrags der ausländischen Person auf eine Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente der Fall, wenn für die Gewährung dieser Art von Leistungen die Anrechnung aller Zeiten des rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien erforderlich ist.
- Die Beratung zum legalen Aufenthalt B. im Rahmen einer Social-Rooting-Datei erfolgen, um den entsprechenden Bericht anzufordern und damit die soziale Integration im Rahmen der Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Social-Rooting anzuerkennen.