- Elektronische Verarbeitung
Ist es für die Durchführung von Verfahren im Namen von Minderjährigen erforderlich, deren Vertretung beim Vertreter anzumelden?
Das vom AOC-Konsortium angebotene elektronische Vollmachtsregister ermöglichte bisher nur die Registrierung von Vertretungen ohne beigefügte Dokumentation, wenn dies auf Antrag der Vollmacht mit anschließender Annahme durch den Vertreter erfolgte. Ab sofort ist es auch möglich, Anmeldungen auf Antrag eines Vertreters ohne beigefügte Dokumentation (mit anschließender Annahme der Vollmacht) sowohl aus dem Mitarbeiterportal als auch aus dem Staatsbürgerschaftsportal zu erstellen.
Diese neue Funktionalität wird es ermöglichen, die Darstellungen zu erweitern, die ohne beigefügte Dokumentation registriert werden können, und gleichzeitig die Unannehmlichkeiten vermeiden, die durch die Notwendigkeit entstehen, Dokumentation beizufügen, die die Darstellung bestätigt (wie bisher): Dokumentformat, Validierungszeit, Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Authentizität, usw.
Der Vertreter kann die Registrierung einer Vertretung beantragen, ohne dass Unterlagen beigefügt werden müssen. Hier entlang,
Diese neue Funktionalität wird sowohl den Bürgern (beim Anhängen der Unterlagen im korrekten elektronischen Format) als auch den öffentlichen Verwaltungen (bei der Prüfung der beigefügten Unterlagen) Zeit und Unannehmlichkeiten ersparen.
Diese Funktionalität war auf der Integrationsebene seit letztem Juni einsatzbereit und wird nun ab kommenden Mittwoch, 11. Oktober, auch über die Portale möglich sein.
Den konkreten Vorgang können Sie unter folgender Adresse einsehen: „Wie beantrage ich die Registrierung einer Vertretung?"