Die Zuschüsse für die außerordentliche Hilfe für lokale Körperschaften aufgrund des Konflikts in der Ukraine im Jahr 2023 wurden veröffentlicht

Die Abteilung für Gleichstellung und Feminismus eröffnet die Anruf der außerordentlichen Hilfe, die an Stadträte mit mehr als 20.000 Einwohnern und Bezirksräte gerichtet ist, die in ihren Gemeinden oder Kreisen aufgrund des Krieges in der Ukraine Vertriebene aufnehmen (Ref. BDNS 724992).

El termini Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen beträgt bis 15. November 2023.

Weitere Informationen finden Sie in ihren regulatorische Grundlagen.

Zur Bearbeitung gehen Sie zu Verfahren, im Servicekatalog und insbesondere im Serviceservice IFE – Außerordentliche Zuschüsse für lokale Körperschaften im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine 2023.

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