Genehmigungen für den Verkauf und/oder die Vermietung von Wohnungen mit behördlichem Schutz können beantragt werden

Die Wohnungsagentur von Katalonien veröffentlicht den Dienst zur Beantragung einer Genehmigung zum Verkauf und/oder zur Vermietung von Wohnungen mit offiziellem Schutz, die gemäß den geltenden Vorschriften obligatorisch ist.

La Gesetz 18/2007 vom 28. Dezember über das Recht auf Wohnung legt fest, dass behördlich geschützte Wohnungen als gewöhnlicher und ständiger Aufenthalt ihrer Nutzer zu nutzen sind. Die Übermittlung und Zuweisung dieser Wohnungen unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Wohnungsagentur von Katalonien.

für Prozess gehe zu Verfahren, im Verfahrenskatalog und insbesondere in Service AHC – Antrag auf Genehmigung zum Verkauf und/oder zur Vermietung von Wohnungen mit behördlichem Schutz.

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