- Integration
- Elektronische Verarbeitung
Änderungen in der Nachrichtenübermittlung bedeuten: Auswirkungen für Integratoren
Das AOC-Konsortium finalisiert die Einzelheiten eines neuen Staatsbürgerschaftsportals, das am 18. Januar 2024 veröffentlicht wird und als eine der wichtigsten Verbesserungen den Zugriff auf Meldungen von Vertretern ermöglichen wird, da es in das „Represents“ (elektronisches Register von) integriert ist Vollmachten für katalanische öffentliche Verwaltungen).
Damit ein Vertreter bisher auf die Mitteilungen eines Interessenten zugreifen konnte, musste er über eine Vertretungsbescheinigung (bei Unternehmen) verfügen oder auch Empfänger der Mitteilung sein. Mit dem neuen Portal müssen Vertreter nicht über ein Vertreterzertifikat verfügen oder direkt benachrichtigt werden, sondern der Zugriff wird ermöglicht, wenn diese Vertretung im Vertreter registriert ist.
Auf diese Weise ermöglicht e-NOTUM den Zugriff auf die Benachrichtigungen unserer Vertreter, wenn wir über eine bei der Generalvertretung oder dem Gremium registrierte Vertretung mit allen Befugnissen oder der Fähigkeit zum Empfang von Benachrichtigungen verfügen.
Wenn also zum Zeitpunkt des Zugriffs gültige Vertretungen vorliegen, ermöglicht das neue Staatsbürgerschaftsportal den Zugriff auf das eigene Benachrichtigungspostfach oder das der vertretenen natürlichen oder juristischen Person und es ist möglich, die Benachrichtigungen zu öffnen, die mit einem Level gleich oder niedriger erstellt wurden als die Stufe des für den Zugriff verwendeten Zertifikats.