- Elektronische Benachrichtigung
Das neue Staatsbürgerschaftsportal e-NOTUM ermöglicht die Anpassung der Benutzeroberfläche an die Unternehmensfarben des Unternehmens
Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsportal, das am 18. Januar in Betrieb gehen wird, steht den Empfängern der Bescheide nach dem ausdrücklichen Akt der Öffnung der Bescheide und damit deren Ausübung eine Vorschau des zugestellten Verwaltungsakts zur Verfügung, ohne dass dieser heruntergeladen werden muss Es.
In diesem Sinne muss das Dokument jedoch im PDF-Format und mit barrierefreiem Inhalt vorliegen. Ebenso können die Empfänger der Benachrichtigungen das Dokument herunterladen und an einem beliebigen Ort speichern.
Daher empfehlen wir den Nutzern des Dienstes e-NOTUM, dass der Verwaltungsakt der Benachrichtigung im PDF-Format vorliegt und zugänglich ist.
Gründe für die Verwendung von PDF:
1. Universalität der Visualisierung:
2. Barrierefreiheit:
Auf diese Weise können PDF-Dateien in den meisten Browsern und Anwendungen direkt in der Vorschau angezeigt werden, sodass Benutzer problemlos eine schnelle Vorschau des Inhalts erhalten können, ohne die Datei herunterladen zu müssen. Dies beschleunigt den Meldeprüfungsprozess, verbessert das Benutzererlebnis und optimiert den Arbeitsablauf im Portal und trägt so zu einer effizienteren und flüssigeren Kommunikation im neuen Bürgerportal bei.
Zusätzliche Informationen zur PDF-Barrierefreiheit: