- Elektronische Benachrichtigung
Mehrkanalige Verwaltungsmitteilungen: auf Papier und elektronisch
e-NOTUM gleicht seine Funktionsweise in Bezug auf natürliche und juristische Personen aus und ermöglicht die Erstellung von Benachrichtigungen ohne Kontaktdaten (bei juristischen Personen immer, bei natürlichen Personen, wenn angegeben ist, dass sie einer elektronischen Kontaktaufnahme unterliegen). die Verwaltungen)
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen können natürliche Personen jederzeit entscheiden, ob sie mit öffentlichen Verwaltungen zur Ausübung ihrer Rechte und Pflichten auf elektronischem Wege kommunizieren oder nicht , es gibt jedoch bestimmte Gruppen natürlicher Personen, die verpflichtet sind, sich elektronisch darüber zu informieren.
Es handelt sich um natürliche Personen, die:
Abgesehen von der letztgenannten Gruppe, die sich aufgrund ihrer Arbeitnehmereigenschaft nicht als Empfänger elektronischer Benachrichtigungen über e-NOTUM bewerben kann, ermöglicht e-NOTUM die Übermittlung von Benachrichtigungen ohne Kontaktdaten an natürliche Personen, die als beziehungspflichtige Personen gelten Verwaltungen elektronisch unter Angabe dieses Attributs.
Diese neue Funktionalität ist derzeit nur über die Integration verfügbar und wird in Kürze über EACAT-Bildschirme verfügbar sein (31. Juli 2023). du kannst Konsultieren Sie die Dokumentation.